Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

NS-Devotionalien verkauft: Händler geständig

Jener Antiquitätenhändler, dem am Dienstag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung der Prozess gemacht worden ist und der massenhaft NS-Gegenstände zum Verkauf angeboten haben soll, hat vor Gericht alles zugegeben. Er hatte mit Münzen, Orden, Abzeichen, Messern sowie Porträts von Adolf Hitler und Eva Braun gehandelt.

18 Monate Haft, aber ausgesetzt zur Bewährung, lautet das Urteil für den Angeklagten. Der 75-Jährige gab alles zu, ohne Wenn und Aber. Doch offen bleibt für viele die Frage, wie man auf die Idee kommt, solche Dinge zu verkaufen. Sein Verteidiger, Kurt Jelinek, sagt dazu: „Das ist eine gute Frage. Er ist sich der Dimension nicht bewusst gewesen, er sieht sein Unrecht ein.“ Auf die Frage hin, dass es offensichtlich noch einen Markt für solche Sachen gebe, meint Jelinek: „Offensichtlich. Er hat aber nicht wirklich viele Münzen verkauft. Also wir sprechen da von ein paar hundert Euro.“

Jährlich fast zwei Dutzend Wiederbetätigungsverfahren

Etwa 20 solcher und ähnlicher Wiederbetätigungsverfahren gibt es jährlich am Landesgericht. Dabei geht es aber meist gar nicht darum, dass der Angeklagte wirklich ein Neonazi ist, erklärt Elena Haslinger von der Staatsanwaltschaft: „Voraussetzung für die Straftat ist der Wiederbetätigungsvorsatz. Das heißt also: Der Täter muss es bei seiner Tat ehrlich für möglich halten und sich damit abfinden, dass durch seine Tat der Nationalsozialismus nach außen hin positiv dargestellt wird. Seine eigene politische Gesinnung ist dabei völlig unwesentlich. Also kurz gefasst könnte man auch sagen, man muss kein Nazi sein – wie man das landläufig kennt – um sich im nationalsozialistischen Sinn wieder zu betätigen“, so die Staatsanwältin.

Am Mittwoch wird ein weiterer Prozess wegen Wiederbetätigung verhandelt: Ein 25 Jahre alter Einheimischer muss sich wegen einer Neonazi-Tätowierung vor Gericht verantworten. Zudem soll der Mann laut Anklage den Hitlergruß gezeigt haben.

Anklage

Angeklagt wurde der Flachgauer im aktuellen Fall wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, Hunderte NS-Gegenstände zum Verkauf angeboten zu haben und im Internet mit NS-Sprüchen und der Verherrlichung Adolf Hitlers aufgefallen zu sein.