Gaisberg mit Mond und Paragleitern
ORF.at/Georg Hummer
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Verkehr

LUA bewertet Gaisberg-Seilbahn abwartend

Keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), sehr wohl weitere Verfahren werde es für die geplante Seilbahn auf den Gaisberg brauchen: Das sagt Landesumweltanwältin Gishild Schaufler. Insgesamt bewertet die Leiterin der Landesumweltanwaltschaft (LUA) die Pläne der Investorengruppe nun aber vorsichtig positiv.

Die Schwellenwerte für ein UVP-Verfahren seien bei weitem nicht erreicht, sagt Schaufler. Die Länge der Seilbahn beispielsweise liege bei knapp zwei Kilometern – erst ab drei bräuchte es ein UVP Verfahren. Die Anzahl der Parkplätze sei auch weit unter der Vorgabe und die Rodungsflächen kleiner.

Was es jetzt noch brauche seien allerdings mehrere Einzelverfahren. Im Naturschutz hat dabei die Landesumweltanwaltschaft und damit Gishild Schaufler Parteienstellung.

„Lebensraum und Landschaftsbild als wichtige Kriterien“

„Da ist natürlich – wie das in jedem Naturschutzverfahren ist – anzuschauen, welche Lebensräume vorhanden sind und welche geschützten Arten zu berücksichtigen sind. Und es geht natürlich auch um Kriterien wie Landschaftsbild und Naturhaushalt“, sagt Schaufler.

Dazu lägen allerdings bereits Daten aus den Verfahren rund um die 380 KV-Leitung vor, so Schaufler. Generell seien die Flächen jetzt – im Vergleich zu den vorherigen Plänen – gut gewählt, denn dort, wo die Talstation entstehen wird, stand bereits eine Tankstelle. Und auch die Parkplätze sind auf bestehenden Verkehrsflächen geplant.

„Trasse und Bergstation im Naturschutzverfahren prüfen“

Allerdings seien noch einige Fragen zu lösen. So sei es etwa wichtig, dass nicht in die Lebensräume um die Koppler Eisteiche eingegriffen werde, da es sich hier um hochwertige Flächen handle, für die es seit Jahrzehnten Bestrebungen zur Ausweisung eines Schutzgebietes gebe.

Auch müssten Trasse, Mittel- und Bergstation im Naturschutzverfahren näher geprüft werden. Im Wald seien Spechte, Schwarzstorch und Greifvögel zu erwarten und auf der Gaisbergspitze sei flächig der geschützte Lebensraum eines Trockenrasens kartiert, argumentiert Landesumweltanwältin Schaufler.

LUA bewertet Gaisberg-Seilbahn abwartend

Keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), sehr wohl weitere Verfahren werde es für die geplante Seilbahn auf den Gaisberg brauchen: Das sagt Landesumweltanwältin Gishild Schaufler.