Gelber Briefkasten der Post
ORF.at / Georg Hummer
ORF.at / Georg Hummer
Gericht

14.000 Sendungen gehortet: Ex-Postler verurteilt

Am Salzburger Landesgericht ist am Mittwoch ein ehemaliger Briefträger rechtskräftig zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Flachgauer hat rund 14.000 Sendungen, davon 263 Behördenbriefe, nicht zugestellt, sondern gehortet.

Der Mann wurde wegen Amtsmissbrauchs verurteilt. Die Anklage bezog sich dabei allein auf die 263 behördlichen Schriftstücke wie RSa-und RSb-Briefe. In diesem Fall galt er im gesetzlichen Sinne als Beamter. „Das sind Schriftstücke, da geht es um etwas, zum Beispiel um eine Aufforderung zum Strafantritt oder eine Vaterschaftsanerkennung“, gab die vorsitzende Richterin zu bedenken. Ein Geschädigter habe eine Bauverhandlung verpasst.

Arbeitsüberlastung als Grund angegeben

Als Grund für das Horten der Sendungen nannte der 43-Jährige am Mittwoch vor Gericht Arbeitsüberlastung. Als er zu Jahresbeginn 2022 in ein westlicheres Rayon in den Seekirchener Raum versetzt wurde, habe die Arbeitsüberlastung zugenommen, schilderte er. „Da sind 40 bis 50 Kisten dagestanden, als ich vom Urlaub zurückgekommen bin. Dazu kamen noch weitere 15 Kisten zum Austragen.“

Der Angeklagte habe seine Vorgesetzten mit der Problematik konfrontiert, sei aber mit dem Arbeitsdruck allein gelassen worden, sagte sein Verteidiger Markus Kobler. Da habe der Mann „eine gewisse Neurose entwickelt“ und sich auch immer mehr in den Alkohol geflüchtet. Die beruflichen, psychischen und familiären Probleme – der Beschuldigte selbst sprach von Scheidung – hätten ihn überfordert. Er sei schließlich auf eigenen Wunsch stationär behandelt worden und habe sich auch einer Alkoholtherapie unterzogen. Aktuell ist der Flachgauer noch im Krankenstand. Er möchte im November wieder arbeiten.

Beschwerden, weil Postsendungen nicht ankamen

In der eigenen Wohnung, im Auto und sogar in seinem Spind in der Flachgauer Postbasis hortete der Flachgauer tausende Briefe – über einen Zeitraum von rund zehn Monaten zwischen Juni 2022 und April 2023. Etliche Bürgerinnen und Bürger aus Seekirchen, Neumarkt am Wallersee, Eugendorf und Mattsee (alle Flachgau) beschwerten sich darüber, dass bei ihnen keine Postsendungen mehr ankommen – auch keine wichtigen wie eingeschriebene Briefe.

Zusteller verlor seine Arbeit, als Fall aufflog

Die Post konnte das Mysterium schließlich aufklären. Der Zusteller verlor nach zehn Jahren beim Unternehmen sofort seine Arbeit.

Der Schöffensenat wertete das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die psychische Ausnahmesituation und die berufliche Überlastung als mildernd. „Sie haben um Hilfe angesucht, diese aber nicht bekommen“, konstatierte die Richterin. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren „ist das ein sehr mildes Urteil“.