Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Bewährungsstrafe für Kurzarbeitsbetrug

Mehr als 100.000 Euro Corona-Kurzarbeitshilfen des Bundes hat sich ein Flachgauer Unternehmen erschlichen, obwohl dort kein Mitarbeiter jemals in Kurzarbeit war. Der Firmengründer ist am Donnerstag am Landesgericht Salzburg wegen Anstiftung zum schweren Betrug zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Der 51-Jährige soll den Gesellschafter des Betriebs laut Anklage angestiftet haben die Hilfen zu erschleichen. Tatsächlich wurden mehr als 100.000 Euro ausbezahlt, obwohl nie ein Mitarbeiter in Kurzarbeit war. Der Gesellschafter ist deshalb bereits im August 2022 zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil gegen den Gründer des inzwischen nicht mehr bestehenden Unternehmens ist nicht rechtskräftig. Eine Haftstrafe bis zu drei Jahre wäre laut Gesetz möglich gewesen.

Laut AMS wenige Fälle, aber hoher finanzieller Schaden

Seit Beginn der Pandemie haben allein in Salzburg rund 10.000 Firmen Kurzarbeitsanträge gestellt. Seitdem hat es 22 Anzeigen wegen Betrugsverdachts gegeben, zwei Verfahren wurden eingestellt. In den übrigen 20 Fällen sollen rund 3,2 Millionen Euro an Kurzarbeitshilfen zu unrecht kassiert worden sein, heißt es vom Salzburger Arbeitsmarktservice AMS.