Politik

Sportvereine: Spenden steuerlich absetzbar

2024 kommen auf Sportvereine finanzielle Erleichterungen zu: So können Spenden erstmals steuerlich abgesetzt werden, und höhere Reisekostenvergütungen werden erlaubt. Die Auflagen des Bundes dafür seien fair, sagt der Salzburger ASVÖ-Präsident Dietmar Juriga.

Die höhere Reisekostenvergütung etwa für Trainer und Sportler gibt es nur gegen mehr Transparenz, um zu verhindern, dass jemand mehrfach Vergütungen an der Finanz vorbei kassieren kann, betont Juriga. „Das ist gut und rechtens, und großzügig heißt ja, dass ein möglicher Tagessatz von 60 auf 120 Euro erhöht wurde. Da gibt es einen Maximalbetrag pro Monat: 720 Euro für einen Sportler, für einen Übungsleiter, für einen Trainer – sozialversicherungsfrei und lohnsteuerfrei. Diese Großzügigkeit gegenüber dem Sport muss und darf auch entsprechend überprüft werden“, sagt Juriga.

„Zuerkennung der Gemeinnützigkeit aktiv nutzen“

Sportvereine können ab kommendem Jahr bei den Steuerbehörden auch beantragen, dass Spenden an sie steuerlich absetzbar sind. Dafür müssen die Vereine aber aktiv werden. „Am besten jetzt schon die Statuten überprüfen lassen oder selber überprüfen, ob die Klauseln, die notwendig sind für die Gemeinnützigkeit, auch enthalten sind“, rät Juriga. Ohne Zuerkennung der Gemeinnützigkeit gibt es keine Chance auf Spendenbegünstigung. Für den ASVÖ-Präsidenten tut sich durch die Änderungen eine große Chance auf, für die heimischen Sportvereine eine Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Stütze aufzubauen.