Zehentmayers Fall ist einer von zahlreichen Fällen, bei denen in den vergangenen Jahren im Pinzgau Grünland verkauft worden ist. Die Staatsanwaltschaft muss nun klären, ob der Käufer – ein Immobilienunternehmer – das Hinterlehen-Gut in Saalfelden überhaupt erwerben durfte. Zehentmayer hatte sich vor Jahren mit einem Forstunternehmen verschuldet. Als er später die Hälfte des Hofs seiner Mutter erbte, wurden Ansprüche aus dem Konkurs schlagend. Der Masseverwalter verkaufte dem Immobilienunternehmer Zehentmayers Anteil.
Staatsanwaltschaft muss Rechtmäßigkeit des Kaufs prüfen
Wenig später verkaufte auch die Schwester des Bauern ihren Anteil demselben Unternehmer, sagt jedoch, sie sei dazu gedrängt worden. Die Linzer Staatsanwaltschaft muss die Rechtmäßigkeit des Kaufs nun prüfen, denn Grünland dürfe ausschließlich an Landwirte verkauft werden. Im konkreten Fall fehle in den Akten eine Passage, die bestätigt, dass der Unternehmer, zum Zeitpunkt des Kaufes tatsächlich Landwirt war, sagt dazu die Anwältin der Familie.
Der Unternehmer selbst widerspricht auf ORF-Anfrage: Er sei zum Zeitpunkt des Kaufes tatsächlich Landwirt gewesen. Der nächste Termin für die geplante Zwangsräumung des Hinterlehen-Guts ist kommenden Dienstag. Zehentmayer will aber alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Bauernhof in Familienbesitz zu erhalten.