Dachstuhl
pixabay/capri23auto
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Gericht

Steuerhinterziehung beim Hausbau: Geldstrafen

Ein Baumeister aus dem Pinzgau und sechs Häuslbauer sind am Dienstag am Salzburger Landesgericht wegen Steuerhinterziehung zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Baumeister und die Mitangeklagten gestanden ein, Leistungen ohne Rechnung abgerechnet zu haben.

Der Bauunternehmer wurde zu 60.000 Euro Geldstrafe verurteilt – davon wurde die Hälfte auf Bewährung ausgesetzt. Die hinterzogenen Steuern in der Höhe von rund 150.000 Euro zahlte er schon vor der Verhandlung nach. Auch sechs Häuslbauer, für die der Baumeister schwarz arbeitete, wurden verurteilt – zu Geldstrafen zwischen 1.000 und 3.500 Euro.

Jährliche Milliardenverluste durch Hinterziehung

Einmal aufgeflogen, kann Schwarzarbeit alle Beteiligten teuer zu stehen kommen, denn das Finanzstrafgesetz sieht für Abgabenhinterziehung, wie es offiziell heißt, Haft- und Geldstrafen abhängig von der Höhe des Betrags vor. Wenn es mit Vorsatz geschieht, gilt als Faustregel die Strafdrohung: Rückzahlung des Steuerbetrags plus dieser Betrag mal zwei plus eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.

Die Geldstrafe kann in besonders gravierenden Fällen sogar bis mehr als zwei Millionen Euro betragen. Dem Staat entgehen laut Schätzungen durch diese Schattenwirtschaft jedes Jahr zwischen zwei und dreieinhalb Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Der Linzer Volkswirt und Fachmann für Schwarzarbeit, Friedrich Schneider sagt dazu: „Wenn der Staat weniger nehmen würde, werde weniger gepfuscht, Pfusch ist die Steuerrebellion des kleinen Mannes.“