Politik

Heizkostenzuschuss: Zu niedrige Einkommensgrenzen?

Salzburgs Landtag hat sich Mittwoch mit der Teuerung und den steigenden Lebenskosten beschäftigt. Für den vergangenen Winter haben bisher 9.500 Haushalte von 24.000 möglichen den Heizkostenzuschuss von 600 Euro erhalten. Viele hätten gar nicht beantragt, heißt es beim Land.

Die knapp 10.000 Haushalte, die bisher das Geld erhalten haben, seien viel zu wenige. Das sagt Kay-Michael Dankl, Klubobmann der Salzburger Kommunisten: „Wenn bei einer groß angekündigten Hilfe diese nicht einmal die Hälfte der Haushalte erreicht, dann ist das ein Armutszeugnis.“

Die SPÖ kritisiert, dass Salzburg insgesamt 42 Millionen Euro vom Bund zusätzlich bekommen habe. Nur ein Bruchteil sei beim Heizkostenzuschuss an die Haushalte gegangen.

Bundesmittel müssten nicht nach Wien zurückgezahlt werden, entgegnet die ÖVP.

Einkommensgrenzen viel zu niedrig?

Es habe viele Anfragen aus der Bevölkerung gegeben, sagt auch die FPÖ-Landtagsabgeordnete Karin Berger: „Viele besorgte Bürger haben das Sozialressort kontaktiert und mitgeteilt, dass sie zu viel verdienen, in den Genuss des Zuschusses zu kommen, aber zu wenig, sodass es hinten und vorne nicht reicht.“

Die Einkommensgrenzen sollen nun geprüft werden, heißt es dazu von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ. Die Frist für Anträge – rückwirkend für den vergangenen Winter – wurde nun noch bis 31. Oktober verlängert. Die Anträge für den kommenden Winter 2023/2024 laufen dann ab Anfang Jänner.

Einkommensgrenze 2022/2023

  • Alleinlebende, Alleinerzieherinnen, Alleinerzieher 1.300 Euro
  • Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften 1.700 Euro

Die Einkommensgrenze erhöht sich:

  • Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 360 Euro
  • Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 580 Euro
  • Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 580 Euro

Von der Förderung ausgenommen sind:

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Schüler-, Studenten- und sonstigen Heimen sowie von Seniorenwohnhäusern.
  • Asylwerberinnen und Asylwerber, deren Aufenthalt in Salzburg im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird oder die Möglichkeit der Sicherstellung besitzen.
  • Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (zum Beispiel Übergabevertrag) oder Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.