American Staffordshire Terrier mit Maulkorb
APA/HANS PUNZ
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Chronik

Strengere Regeln für Hundehaltung gefordert

Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) fordert strengere Regeln für die Haltung von „Listenhunden“. Am Montag wurde eine Joggerin in Oberösterreich von einem Hund attackiert und getötet. In Salzburg gelten keine speziellen Regeln für die Haltung bestimmter Rassen.

Von einem „Listen-“ bzw. „Kampfhund“ wurde eine 60-jährige Joggerin am Montagvormittag angefallen und derart schwer verletzt, dass sie noch an Ort und Stelle ihren Verletzungen erlag. Nun laufen die Ermittlungen der Polizei gegen die Hundehalterin – der Fall sorgt österreichweit für Aufsehen und Entsetzen.

Das KFV fordert nun strengere Regeln für die Haltung bestimmter Hunderassen, wie es sie etwa in Wien oder auch in Niederösterreich und Vorarlberg bereits gibt. Das würde bedeuten, dass bestimmte, als gefährlich eingestufte Rassen nicht mehr ohne Auflagen gehalten werden dürfen. Bei dem Hund in Oberösterreich handelte es sich um einen American Staffordshire – er würde auf einer solchen „Rasseliste“ stehen, so das KFV.

Keine spezielle Regelung in Salzburg

In Salzburg und Oberösterreich gibt es derartige Regeln aber bisher nicht. Stellt sich aber heraus, dass ein Hund – egal welcher Rasse – „gefährlich“ ist, sind in Salzburg bestimmte Auflagen zu erfüllen. Die Gemeinden haben die Einhaltung dieser Auflagen zu überprüfen, sie können außerdem noch zusätzliche Vorschriften, wie Maulkorb- oder Leinenzwang, erlassen.

Ab wann ein Hund als „gefährlich“ gilt, ist allerdings Definitionssache. Die Überprüfung eines Hundes auf sein Gefahrenpotenzial erfolgt in Salzburg erst, wenn bei der zuständigen Gemeinde schriftliche Hinweise auf aggressives Verhalten des Hundes oder erfolgte Bissattacken eingereicht werden.

KFV für Hundeführerschein und Alkolimit

Für das Kuratorium ist das jedenfalls zu wenig: es fordert für Listenhunde generell Leinen- und Maulkorbzwang, einen Hundeführerschein, sowie ein Alkohollimit für den Hundeführer bzw. die Hundeführerin von max. 0,5 Promille.