Der Salzburger Corporate-Governance-Kodex legt fest, wie sich Unternehmen mit Landes- und Stadtbeteiligung zu verhalten haben. Darin heißt es unter anderem, dass ehemalige Vorstände nur dann innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Ausscheiden in den Aufsichtsrat bestellt werden sollen, wenn gute Gründe dafür vorliegen würden.
„Absolutes No-Go“
Die Grünen möchten nun wissen, wie diese guten Gründe für die Bestellung von Schitter nun lauten – nachdem dieser erst vor wenigen Monaten das Unternehmen verlassen habe, sagte Martina Berthold, Klubobfrau der Grünen im Landtag: „Es ist deshalb sehr kritisch zu sehen, weil er nun seine eigene Arbeit und seine eigenen Projekte als Aufsichtsrat überprüfen muss. Das ist für uns ein absolutes No-Go.“ Das gelte besonders wegen der zuletzt bekanntgewordenen Missstände im Verkehrsbereich, so Berthold.
Aufsichtsratschef Haslauer sieht kein Problem
Aus dem Büro von Landeshauptmann und Aufsichtsratschef Wilfried Haslauer (ÖVP) heißt es dazu auf ORF-Anfrage: Der Corporate-Governance-Kodex sei zwar vergangenen Juli in Kraft getreten, aber noch nicht für die Salzburg AG. Es fehle noch die Einigung mit dem Miteigentümer Energie AG Oberösterreich. Damit sei die Bestellung Schitters unproblematisch, so Haslauer. Schitter ist ja mittlerweile Vorstand bei der Energie AG Oberösterreich.