Türschild der Anklagebehörde „Staatsanwaltschaft Salzburg“ beim Salzburger Justizgebäude (Landesgericht)
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Mann erstochen: 18 Jahre Haft für Stalker

Beim Landesgericht ist Mittwoch ein Ungar wegen Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Der 34-Jährige hat laut Anklage im Frühjahr in Henndorf (Flachgau) aus Eifersucht einen 42-Jährigen erstochen. Das Opfer war der Lebensgefährte einer Frau, mit der sich der Angeklagte einmal getroffen hatte.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Das Geschworenengericht befand den Mann am Dienstagabend für schuldig, am 27. März in Henndorf (Flachgau) den 42-jährigen Lebensgefährten einer von ihm gestalkten Frau mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Der Moldawier verblutete. Zudem muss der Täter der Mutter, dem Vater und dem Bruder des Opfers und der Freundin jeweils 50.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen.

Eifersucht als Motiv

Laut Staatsanwaltschaft handelte der Angeklagte aus Eifersucht. Er soll sich mit der Frau nur ein einziges Mal getroffen und sie danach immer wieder kontaktiert haben, obwohl sie das nicht wollte. „Wieder einmal geht es um eine Zurückweisung durch eine Frau, die der Täter nicht verkraften konnte“, sagte Staatsanwalt Sebastian Wolfsteiner in seinem Eröffnungsplädoyer.

Mord Henndorf Polizei
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In diesem Haus in Henndorf lebte die Flachgauerin mit ihrem Lebensgefährten

Angriff während Beziehungspause

Das Mordopfer und die Frau waren liiert, hatten aber im September 2022 eine Beziehungspause vereinbart. Im November lernte die Frau – selbst gebürtige Ungarin – den Angeklagten über eine ungarische Datingseite kennen. Am 10. Februar 2023 kam es zwischen den beiden zu einem einmaligen Treffen in Henndorf. „Während er danach gar nicht mehr abreisen wollte, sagte die Frau, sie wünsche keinen Kontakt mehr“, so der Staatsanwalt.

Doch der Ungar hielt sich daran nicht. „Ich habe mich schon über das Internet in sie verliebt. Sie war die Frau, nach der ich mich immer gesehnt hatte. Ich wollte die Beziehung unbedingt haben“, erzählte er am Mittwoch vor Gericht.

Richter Philipp Grosser wies ihn darauf hin, dass ihm die Frau aber klar vermittelt habe, nichts mehr von ihm wissen zu wollen. Dennoch kontaktierte der 34-Jährige die Ungarin weiter mit verschiedenen Rufnummern und Fake-Profilen in Sozialen Medien, wo er die Frau später auf das Übelste verunglimpfte.

Frau wies Avancen des Ungarn zurück

Am 9. März gab er schließlich seine Arbeit und Wohnung in Deutschland auf und mietete sich in Henndorf in eine Ferienwohnung ein. Er nahm aber keinen persönlichen Kontakt zu der Frau – der Ex-Freund war mittlerweile wieder bei ihr eingezogen – auf, sondern beobachtete die beiden laufend. „Er wusste genau, wann sie in der Früh immer außer Haus gehen“, so der Staatsanwalt.

Gut zwei Wochen später, am 27. März, kam es dann zur Bluttat. Gegen 5.30 Uhr suchte der 34-Jährige das Paar in seiner Wohnung in einem Mehrparteienhaus mitten in Henndorf auf. Als der Moldawier die Türe öffnete, weil er zur Arbeit gehen wollte, traf er auf den dunkel gekleideten Ungarn. Dieser wich laut Anklage einige Schritte zurück und zog dann ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 13,5 Zentimetern aus der Hosentasche.

Heftiges Gerangel vor neun Messerstichen

Das Opfer versuchte nach einem ersten Gerangel, zurück in die Wohnung zu flüchten, konnte die Türe aber nicht mehr schließen. Der Ungar versetzte ihm einen ersten und zweiten Stich – worauf auch die Frau auf den Eindringling aufmerksam wurde. Sie versuchte ihrem Freund mit einem Messer zu Hilfe zu kommen, der Ungar stach aber weiter auf ihren Lebensgefährten ein. Die Frau flüchtete darauf und rief bei Nachbarn um Hilfe.

Das Opfer erlitt insgesamt neun Stiche in den Brust- und Bauchbereich und starb noch in der Wohnung am innerlichen Blutverlust. Der Angeklagte floh nach der Tat zu Fuß. Beamte des Einsatzkommandos Cobra nahmen ihn vier Stunden später in der nahe gelegenen Ferienwohnung fest. Davor fügte sich der Mann selbst noch Schnittverletzungen zu, die aber nicht lebensbedrohlich waren.

Täter ist Vater zweier Kleinkinder

Laut Gerichtspsychiater war der Angeklagte – selbst Vater zweier Kleinkinder – zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig. Eine schwerwiegende psychische Störung liege nicht vor. Der Ungar ist unbescholten. Der 34-Jährige selbst bekannte sich vor Gericht als schuldig, für den Tod des 42-Jährigen verantwortlich zu sein. Sein ursprünglicher Plan sei es gewesen, sich vor den Augen der Frau selbst zu töten – nachdem die Tage zuvor mehrere Selbstmordversuche gescheitert seien. Darum habe er – neben vier Kabelbindern – auch das Messer zur Wohnung der Frau mitgenommen.

Standpunkte der Verteidigung

„Mein Mandant wollte nicht morden“, sagte sein Verteidiger und sprach von Notwehr. Der Ungar sei eifersüchtig, unausgeschlafen und emotional angespannt gewesen und unter Alkoholeinfluss gestanden. Und er habe Angst vor seinem zukünftigen Opfer gehabt. „Er hat sich vor die Türe hingekniet und hat das Messer vor sich gehalten. Aber die Türe hat nicht sie, sondern ihr Freund aufgemacht.“

Der 34-Jährige selbst betonte heute mehrfach, Angst vor dem Opfer gehabt zu haben. Persönlich habe er ihn aber vor der Tat nie getroffen. Als sich der Moldawier vom Stiegenhaus in die Wohnung zurückzog, sei er ihm gefolgt. „Aus einem Reflex heraus habe ich dann zugestochen.“