Frau sitzt bei krankem Kind im Bett und kühlt mit ihrer Hand die Stirn des Kindes
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Soziales

Pflege kranker Kinder: GPA startet Infokampagne

Die Rechte von Arbeitnehmern ihre kranken Kinder zu betreuen, sind viel breiter gestreut als die meisten annehmen. Darauf macht die Gewerkschaft GPA jetzt zu Schulbeginn aufmerksam. Der zweiwöchige Pflegeurlaub etwa sei nur eine von mehreren Möglichkeiten.

Der Zehnjährige liegt mit der Grippe im Bett – die zwei Wochen Pflegefreistellung sind in dem Jahr aber schon aufgebraucht – wer da nicht Verwandte oder Freunde einspannen kann, hat mehr als nur Sorgenfalten – allerdings unbegründet, sagt Michael Huber von der Gewerkschaft GPA: „Pro Anlassfall kann einem Arbeitnehmer, einer Arbeitnehmerin bis zu eine Woche bezahlte Dienstfreistellung zustehen.“

Anlassfälle vielfältig

Zudem sei nicht nur die Erkrankung eines Kindes ein Grund für eine Dienstfreistellung: „Wie zum Beispiel, dass ich ein dringendes Gespräch mit dem Lehrer oder der Lehrerin führen muss. Oder wenn der Schulbus ausfällt und ich mein Kind in die Schule bringen oder abholen muss. Und auch, wenn aus kurzfristigen Gründen die Schule ausfällt und mein Kind nicht alleine zu Hause bleiben darf, kann ich die Dienstfreistellung in Anspruch nehmen“, sagt der Gewerkschafter.

Mann deckt ein auf der Couch liegendes krankes Kind mit einer warmen Decke zu
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Auch Lehrergespräche, ein ausfallender Schulbus oder dass die Schule ausfällt, sind Anlassfälle.

Es handle sich hier um sogenannte wichtige persönliche Dienstverhinderungsgründe. Der Arbeitgeber müsse den betroffenen Mitarbeiter freistellen und das Entgelt weiterhin bezahlen. Damit die Eltern über ihre Rechte auch Bescheid wissen, hat die GPA eine entsprechende Informationskampagne gestartet.