Für eine „naturverträgliche“ Energiewende gebe es andere Wege, so der Dachverband.
Konkret geht es um eine Novelle des Salzburger Naturschutzgesetzes und die Streichung des Revisionsrechts der Landesumweltanwaltschaft (LUA) bei Genehmigungsverfahren für Anlagen im Bereich der Erneuerbaren Energien vor dem Höchstgericht.
Regierung will Entbürokratisierung
Die ÖVP hatte sich in Salzburg schon vor der Landtagswahl im April für Änderungen stark gemacht. Die Volkspartei will nach dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine mehr Unabhängigkeit von russischem Gas und den Ausbau der Erneuerbaren wie Windkraft beschleunigen. Landeshauptmann Wilfried Haslauer weist schon seit längerer Zeit auf die „viel zu langen“ Verfahrensdauern für neue Anlagen hin.
„Fahrlässig und verantwortungslos“
Die Organisationen im Dachverband erkennen in ihren Stellungnahmen zwar an, dass es eine rasche Energiewende brauche. Die wichtige Rolle der Bundesländer bei der Umsetzung dürfe aber nicht auf Kosten des Umwelt- und Naturschutzes zu einer „unkoordinierten Energiewende“ führen.
Die vorgesehene Schwächung erschwere das Erreichen der Klima-und Biodiversitätsziele. In einer Aussendung nannte die Naturschutzorganisation die Pläne „fahrlässig und verantwortungslos“.
Immer wieder Verweis auf „Klimaziele“
Die Salzburger Landesregierung gehe einseitig vor und ignoriere die tatsächlichen Ursachen für lange Verfahren. „Die größten Bremsen sind mangelhafte und lückenhafte Unterlagen der Projektbetreiber sowie schlecht ausgestattete Behörden und Verwaltungsgerichte“, so der WWF. Dazu komme eine großteils fehlende naturverträgliche Energieraumplanung. „Ohne Sicherung und Bewahrung intakter Ökosysteme, die als Kohlenstoffsenkend und dämpfend bei der Klimaerhitzung wirken, sind die Klimaziele nicht erreichbar“, betonte Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes.
Liste von Kritikpunkten vorgebracht
Bei der geplanten Novelle des Naturschutzgesetzes sorgen gleich mehrere Punkte für Kritik – allen voran der automatische Vorrang für Erneuerbare Energien bei der Abwägung der öffentlichen Interessen. „Das lässt keine weiterführende Abwägung zu, ob ein mit dem Bau einer Anlage einhergehender Eingriff in die Natur in einem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen steht“, heißt es in der Stellungnahme. Werde der Vorrang des öffentlichen Interesses am Naturschutz in Frage gestellt, könnten nicht nur Kraftwerksprojekte, sondern auch Skilifte oder Hotels rasch unter den Deckmantel des öffentlichen Interesses umgesetzt werden, vermuten die Organisationen.
Alpenverein kritisiert Windrad-Pläne
Zudem sieht der Entwurf vor, Bewilligungspflichten für Straßen, Wege und Nebenanlagen für Erneuerbare Energieanlagen wegfallen zu lassen. Im Fall des umstrittenen Windkraftprojekts Windsfeld in Salzburg würde das bedeuten, dass man ein Viertel der benötigten Fläche von 12 bis 18 Hektar ohne naturschutzrechtliche Bewilligung verbauen könne, beklagte der Alpenverein.
Nicht zuletzt sollen in Verfahren generell auch nicht amtliche Sachverständige beigezogen werden können. Die Naturschutzorganisationen befürchten, dass amtliche Sachverständige durch private ersetzt werden könnten, wenn der kritische Blick der Sachverständigen des Landes nicht erwünscht ist.
Der Umweltdachverband empfiehlt unter anderem, die Effizienz bei bestehenden Energieanlagen zu erhöhen, eine Energiesparoffensive zu starten und bereits verbaute Infrastruktur wie Parkplätze, Industriehallen, Gewerbegebiete, Lärmschutzwände an Autobahnen oder Böschungen an Eisenbahntrassen für einen massiven Ausbau der Photovoltaik zu nutzen.