Laut Polizeibericht öffnete ein Schlüsseldienst die Wohnung, um den Gerichtsvollziehern für die Schätzung Zutritt zu ermöglichen. Die Wohnungsbesitzerin habe sich dabei „unkooperativ und aggressiv“ verhalten. Sie habe während der Wohnungsöffnung die Beamten zunächst bedroht und gesagt, dass sie sie umbringen werde. In weiterer Folge soll die Frau die Polizisten mit mehreren Faustschlägen angegriffen haben. Dabei wurde ein Polizist im Gesicht verletzt.
Die 54-Jährige wurde schlussendlich festgenommen und ins Polizeianhaltezentrum gebracht. Sie wird jetzt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung angezeigt. Jede Körperverletzung bei einem Polizisten im Dienst gilt ja rechtlich als schwere Körperverletzung.