Der Kicker soll mit dem Zeller in Streit geraten sein. Die zunächst verbale Auseinandersetzung eskalierte laut Augenzeugen, dabei soll Gersbeck seinen Kontrahenten mit Faustschlägen und Tritten verletzt haben.
Schwere Gesichtsverletzungen
Wie die Staatsanwaltschaft Salzburg am Montag informierte, soll Gersbeck – wenn auch nur fahrlässig – dadurch beim Opfer eine schwere Körperverletzung herbeigeführt haben. Der 22-jährige Salzburger erlitt einen Bruch des Bodens der Augenhöhle, eine Kieferhöhlenwandfraktur und ein Hämatom am Augenlid.
Bis fünf Jahre Haft möglich
Wird Gersbeck schuldig gesprochen, drohen ihm nach Paragraf 84 Absatz 4 des österreichischen Strafgesetzbuches sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Der Torhüter war vor dem Vorfall offenbar mit Fans aus der Ultra-Szene im Stadtgebiet von Zell am See unterwegs gewesen. Er wurde nach dem Vorfall vom Mannschaftstraining seines Clubs suspendiert.
Sportsgeist dürfte anders aussehen
Die Suspendierung erfolgte nicht nur wegen der polizeilichen Ermittlungen, sondern auch weil er sich unerlaubt vom Teamhotel entfernt hatte, wie Hertha-Geschäftsführer Thomas Herrich damals in einer Clubmitteilung informierte.