Schild Landesgerichtund Staatsanwaltschaft Salzburg
ORF/Georg Hummer
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Gericht

Freispruch nach vermeintlichem Sozialbetrug

Freigesprochen wurde heute am Landesgericht eine Frau, der Sozialleistungsbetrug vorgeworfen wurde. Laut Staatsanwaltschaft soll sie rund 8.000 Euro Kranken- und Arbeitslosengeld kassiert haben, obwohl sie weder krank noch arbeitslos gewesen sei.

Knapp 8.000 Euro hat die Frau laut Anklage betrügerisch kassiert, durch Kranken- und Arbeitslosengeld. Die 48-Jährige sei aber weder krank noch arbeitslos gewesen – in Wahrheit habe sie in einer Imbissbude gearbeitet und nebenbei sogar noch eine Unterkunft in Kroatien vermietet, lautete der Vorwurf.

Ein dreiviertel Jahr soll sie sich so Sozialleistungen erschlichen haben. Doch bei Gericht hieß es am Dienstag, dass ihr das für den angeklagten Zeitraum nicht nachzuweisen sei, obwohl sie zugegeben hat, manchmal in einem Imbiss ausgeholfen und ein Haus in Kroatien vermietet zu haben. Die Angeklagte wurde freigesprochen – der Freispruch ist rechtskräftig.

Sozialbetrug weit verbreitet

Unabhängig vom vorliegenden Fall und dem Urteil ist Sozialbetrug kein Kavaliersdelikt und offensichtlich derart verbreitet, dass es dafür eine eigene Ermittlungsabteilung im Innenministerium gibt. Diese ist seit fünf Jahren aktiv und hat allein im Vorjahr rund 3.000 Personen ausgeforscht, die Sozialleistungsbetrug begangen und etwa 14 Millionen Euro zu Unrecht kassiert haben.

2021 waren es sogar 20 Millionen und 5.000 Täter. Darunter finden sich die unterschiedlichsten Betrugsvarianten: Zum Beispiel einen österreichischen Wohnsitz vortäuschen, falsche Identität für die Grundversorgung oder Auslandsaufenthalte und gleichzeitiges Beziehen von Sozialleistungen. In einem besonders dreisten Fall hat ein Tiroler den Tod seiner betagten Mutter verheimlicht und 40.000 Euro ihrer Unterstützung weiterkassiert.