Liegen solche Verlandungen an privaten Seezugängen, werden sie oft von den angrenzenden Grundstückseignern beansprucht.
Allerdings zu Unrecht, sagt der auf solche Fälle spezialisierte Rechtsanwalt Wolfram Proksch: „Wenn man sich dort ein Badehandtuch ausbreitet, sich ausruht und sonnt, dann ist das vom Gemeingebrauch gedeckt. Eine Besitzstörungsklage wäre wahrscheinlich nicht erfolgreich.“
Wem gehören verlandete Seebereiche?
Umstritten ist momentan auch, wem genau die Wasserflächen der heimischen Seen gehören. Gegenüber dem ORF-Magazin ECO sagt die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung, die Trumer Seen, Wallersee sowie Fuschl- und Wolfgangsee seien keine öffentlichen Wasserflächen.