Zwei Fahrgäste ließen sich laut Anklage im Flachgau über eine kurze Strecke chauffieren, was 15 Euro kostete. Sie konnten oder wollten am Ziel den Fuhrlohn jedoch nicht bezahlen. Der 44-jährige Taxilenker soll sie daraufhin in seinem Auto eingesperrt und mit Gewalt gedrängt haben, doch zu bezahlen. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig.
Bis zu drei Jahre Haft wären möglich gewesen
Damit ist das Gericht der Anklage der Staatsanwaltschaft nicht gefolgt, die hat den 44-Jährigen zwar prinzipiell im Recht gesehen, den Prozess wegen Freiheitsentziehung und Nötigung trotzdem geführt. Bei einem Schuldspruch hätten dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft gedroht, die das Gesetz vorsieht, wenn jemand andere Menschen widerrechtlich gefangen hält oder einsperrt.