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Gericht

Baby getötet – 16 Jahre Haft für Mutter

Schuldig wegen Mordes am eigenen Kind – so lautet das Urteil gegen jene Mutter, deren Baby im Herbst an einem schweren Schütteltrauma verstorben ist. Die 20-Jährige, die als Haupttäterin schuldig gesprochen wurde, bekam 16 Jahre Haft. Der Vater des Buben wurde zu zwölf Jahren verurteilt.

Am dritten Prozesstag fällten die Geschworenen Mittwochnachmittag ihr Urteil im Fall des kleinen Elias, der mit nur sieben Wochen von seiner Mutter zu Tode geschüttelt wurde. Laut Gutachten verstarb der Bub an seinen schweren Gehirnverletzungen.

Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge wird die Mutter des Babys in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Die Verteidiger der Angeklagten erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Eltern beschuldigten sich gegenseitig

Dass die Mutter des Kindes zur Tatzeit unter 21 Jahre alt war und bei ihr eine Persönlichkeitsstörung attestiert worden war, wertete das Geschworenengericht als Milderungsgrund. Die vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski gab nach der Urteilsverkündung zu bedenken, dass das Baby den Großteil seines Lebens ein Martyrium erlitten hatte.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg beschuldigte die Mutter als unmittelbare Täterin und den Vater als Beitragstäter durch Unterlassung. Die Eltern des sieben Wochen alten Buben bestritten den Mordvorwurf. Sie erklärten, der jeweils andere habe den kleinen Buben misshandelt. Die Mutter meinte schließlich, sie hätte schon etwas tun können, damit ihr Freund das Kind nicht misshandle.

Der 25-Jährige gestand am Dienstag eine Mitschuld ein. Er habe die Fürsorgepflicht verletzt, in dem er keinen Arzt gerufen habe, als er eine Misshandlung durch die Mutter beobachtet und später auch bemerkt habe, dass das Kind nichts mehr trank.

Schwere Misshandlungen über Wochen

Laut Anklageschrift wurde der Bub am 22. Oktober sieben- bis zehnmal geschüttelt und auch geohrfeigt. Das Kind sei an den schweren Verletzungen der Hirnhäute und des Gehirns aufgrund von Sauerstoffmangel verstorben, führte Staatsanwältin Elena Haslinger aus. Dem Baby sei zudem über einen längeren Zeitraum, von Ende September bis 21. Oktober, Gewalt durch die Mutter angetan worden.

Die Frau habe ihren Sohn mehrmals mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, geschüttelt und ihn gewürgt, bis er sich bläulich verfärbt habe, „wenn sie einen schlechten Tag gehabt hat“, erklärte die Staatsanwältin. Sie habe kein Kind haben wollen, sei mit der Mutterschaft überfordert gewesen und habe sich geweigert, das Baby zu berühren, es zu baden, die Windeln zu wechseln oder es zu füttern. Zudem habe sie aggressiv reagiert, wenn es weinte.

Weil ihr damaliger Freund die Tathandlungen zwar bemerkt, aber nichts unternahm, um seinen Sohn zu schützen, obwohl das als Vater seine Verpflichtung gewesen wäre, wurde er als Beitragstäter durch Unterlassung angeklagt.

Gutachter stellte psychische Störung fest

Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger stellte bei der Mutter eine erhebliche Persönlichkeitsstörung und Empathielosigkeit fest. Der Psychiater empfahl eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Die 20-Jährige erklärte zu Prozessbeginn, die Vorwürfe gegen sie würden nicht stimmen. Sie habe ihren Sohn nie geschlagen und auch nie misshandelt. Die Taten habe ihr damaliger Freund gesetzt, der sehr besitzergreifend und eifersüchtig gewesen sei und auch sie geschlagen habe. Sie habe versucht einzugreifen, aber jedes Mal einen Schlag ins Gesicht bekommen. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, ob sie den Eindruck habe, dass sie mit ihrem Sohn alles richtig gemacht habe, gestand sie ein: „Nein, ich habe ihm nicht geholfen.“ Sie bekannte sich zur Unterlassung für schuldig.

Bub bekam keine Hilfe

Der Verteidiger des 25-Jährigen erklärte, der Angeklagte sei unter den Fittichen der 20-Jährigen gestanden. Er sei stets der Annahme gewesen, dass sie die Misshandlungen beenden würde. Der Beschuldigte hat noch zwei weitere Kinder. „Er hat eine gute Beziehung zu ihnen, er ist ein liebevoller Vater.“

Der Angeklagte selbst schilderte, dass seine Freundin lieblos mit dem Baby umgegangen sei. Er habe sich um ihn gekümmert, stets das Fläschchen vorbereitet und ihn gebadet. Er habe schon etwas falsch gemacht, aber dem Buben nie etwas zuleide getan. Der Angeklagte hätte einen Arzt zu Hilfe holen müssen, als er gemerkt habe, dass er nichts mehr getrunken hatte. Als der Bub leblos im Bett lag, verständigte er die Rettungskräfte. Doch für das Kind kam jede Hilfe zu spät.

Jahrelange Haft für Eltern nach Babytötung

Ein besonders schwerwiegender Fall von Gewalt in der Familie ist diese Woche auch am Salzburger Landesgericht verhandelt worden: Ein junges Elternpaar hat sein erst sieben Wochen altes Baby totgeschüttelt. Am Mittwoch sprachen die Geschworenen die Urteile: 16 beziehungsweise zwölf Jahre Haft.