Stadt Hallein – Pernerinsel – Eine 45-jährige Halleinerin ist auf dem Großen Barmstein (Tennengau) abgestürzt. Für die Bergwanderin kam jede Hilfe zu spät. Laut Polizei dürfte sie schon am Sonntag verunglückt sein. Der Große Barmstein steht genau auf der Grenze von Salzburg und Bayern.
Flugbild: Gerald Lehner
Flugbild: Gerald Lehner
Gericht

Freispruch für Spitzenbeamten

Mit einem Freispruch ist am Donnerstag am Salzburger Landesgericht der erste Prozess um die politischen Machtkämpfe zwischen Rot und Schwarz im Halleiner Rathaus zu Ende gegangen. Dem angeklagten Vizeamtsleiter konnte kein Missbrauch des Amtsgeheimnisses nachgewiesen werden, der zweite Anklagepunkt wurde durch eine Geldbuße beseitigt.

Wie angespannt das Arbeitsklima im Halleiner Rathaus war, zeigte ein Foto vom Handy des Beschuldigten, das die Richterin vorzeigte. Darauf war ein Boxsack zu sehen, auf dem ein großes Foto des Vorgesetzten aufgeklebt war. Darauf habe er eingeschlagen, als er im Halleiner Gemeinderat von der ÖVP, der sein Vorgesetzter angehöre, heftigst angegangen worden sei, so der Beschuldigte.

Freispruch noch nicht rechtskräftig

Man habe ihn kritisiert, weil er sein Büro nicht abgesperrt habe, sagte der 60-jährige Angeklagte am Donnerstag vor Gericht. Jedenfalls habe er trotz aller Differenzen mit dem Vorgesetzten dessen Disziplinaranzeige nicht an die Öffentlichkeit gebracht, und das glaubte ihm die zuständige Richterin – auch nach Befragung von mehr als einem Dutzend Zeugen, darunter der Halleiner Bürgermeister Alexander Stangassinger (SPÖ) selbst.

Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Der zweite Anklagepunkt gegen den Spitzenbeamten, er habe bei der Polizei absichtlich falsch ausgesagt, wurde nun mit einer Geldbuße von 3.000 Euro außergerichtlich erledigt. Damit ist das Verfahren jetzt eingestellt.

Freispruch für Spitzenbeamten

„Schock und Genugtuung zugleich“

Viele Menschen aus dem Halleiner Rathaus hätten an der Publikation interner Vorgänge Interesse haben können, auch er selbst, so der Angeklagte vor Gericht. Er habe erreichen wollen, dass der ÖVP-nahe Amtsleiter zu Unrecht angehäufte Macht wieder verliere – damit der SPÖ-Bürgermeister in Ruhe arbeiten könne. Als die Disziplinaranzeige in den Medien erschienen sei, habe das bei ihm Schock und gleichzeitig Genugtuung ausgelöst. Die Anzeige sei jedoch nicht von ihm weitergegeben worden, und auch die Ermittler konnten deren Weg in die Medien nicht rekonstruieren – das verbriefte Redaktionsgeheimnis schützt die Identität aller Informantinnen und Informanten.

Hintergründe einer langen Geschichte

SPÖ gegen ÖVP, ÖVP gegen SPÖ – endlos scheinen die politischen Scharmützel im Halleiner Rathaus, mit gegenseitigen Anzeigen und Sachverhaltsdarstellungen. Bei einer Verurteilung wegen Falschaussage bzw. Verletzung des Amtsgeheimnisses hätten bis zu drei Jahre Gefängnis gedroht, zudem Amtsverlust bei einer Verurteilung zu mehr als einem Jahr Haft.

Auch suspendierter Stadtamtsleiter angeklagt

Dieselbe Strafe wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses droht auch dem suspendierten Stadtamtsleiter – in einem separaten und noch nicht terminisierten Verfahren. Dieser der ÖVP zugerechnete Beamte soll Informationen über Honorare externer Berater weitergegeben haben – möglicherweise um SPÖ-Bürgermeister Stangassinger zu schaden, vermuten Beobachter. Bis Ende der 1990er Jahre war Hallein eine rote Hochburg, dann stellte die ÖVP 20 Jahre lang den Stadtchef, seit der letzten Wahl wieder die SPÖ.