8.400 Euro Geldstrafe für den ehemaligen Geschäftsführer wegen fahrlässiger Tötung, lautete am Dienstag das Urteil für den E-Manager. Drei mitangeklagte Techniker aus dem Betrieb wurden hingegen freigesprochen.
Vor dem Unfall war jahrelang niemandem aufgefallen, dass das Gasrohr zu geringe Wandstärke hatte, nämlich 1,8 anstatt drei Millimeter. Intern wurde das Rohr nicht geprüft, externe Prüfer inspizierten es ebenfalls nicht, weil es als „gering gefährlich“ eingestuft wurde.
Urteile noch nicht rechtskräftig
Der ehemalige Geschäftsführer hatte sich zu Prozessbeginn vergangene Woche teilschuldig bekannt, weil er gesamtverantwortlich für das Unternehmen gewesen sei. Die drei Techniker hingegen hatten betont, nicht zuständig gewesen zu sein. Sämtliche am Dienstag gesprochenen Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
AustroCel-Prozess: Ex-Manager verurteilt
Mit einem Schuld- und drei Freisprüche endete am Dienstag der Prozess um den tödlichen Gasunfall bei der Zellstofffirma AustroCel in Hallein.