E-Bike-Faherer in der Stadt
ORF.at/Lukas Krummholz
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Verkehr

E-Bikes: Neuer Ruf nach Kennzeichenpflicht

Immer öfter wird die Forderung nach einer Kennzeichenpflicht für E-Roller und E-Bikes laut. Diese gilt schon in mehreren europäischen Ländern, in Österreich bisher nicht. Dabei sehen Salzburger Experten durchaus positive Aspekte einer Kennzeichenpflicht.

Seit dem 1. Juli gelten in Wien strengere Bestimmungen für Leih-E-Scooter. Diese müssen ein Kennzeichen haben und dürfen nicht mehr überall geparkt werden. Zu groß war für die Bundeshauptstadt das Chaos rund um die elektrischen Roller.

Experten diskutieren nun über eine generell österreichweit geltende Kennzeichenpflicht für Elektroroller. Dabei gelte es aber auch die Elektroräder mitzubeachten, sagt der Salzburger Sachverständige und Unfallforscher Gerhard Kronreif.

Kennzeichenpflicht „bringt Vorteile“

„Das bringt dann nämlich eine Versicherungspflicht von E-Scooterfahrern und Radfahrern, was vor allem Vorteile für die Fahrer selbst hätte. Denn bei Unfällen besteht dann eine Haftpflichtversicherung für allfällige Schäden und Verletzungen des Unfallgegners“, argumentiert Kronreif.

Schon jetzt besteht eine Kennzeichenpflicht für E-Scooter, wenn die Bauartgeschwindigkeit mehr als 25 km/h überschreitet oder die Leistung größer als 600 Watt ist. Ebenso gilt dann die Helmpflicht, und die jährliche technische Überprüfung – sprich das Pickerl – muss gemacht werden.

E-Bikes: Neuer Ruf nach Kennzeichenpflicht

Immer öfter wird die Forderung nach einer Kennzeichenpflicht für E-Roller und E-Bikes laut. Diese gilt schon in mehreren europäischen Ländern, in Österreich bisher nicht.