Wenn ein Mitarbeiter ein Firmenrad kauft, muss der Arbeitgeber auf einer bestimmten Plattform registriert sein. Er sucht sich dann ein beliebiges Fahrrad in einem Geschäft seiner Wahl aus. Dann least er es es über das monatliche Gehalt. Anders als bei einem Dienstrad wird ein solches Firmenrad nicht vom Arbeitgeber gestellt, sondern wird vom Mitarbeiter selbst erworben.
„Thema wird immer populärer“
Durch dieses Leasing sparen sich Dienstnehmer bis zu 30 Prozent des Kaufpreises, schildert der Fahrradhändler Stefan Scherholz: „Das Thema hat 2020 angefangen. Da hat der Gesetzgeber die neue Möglichkeit geschaffen. Seit 2021 haben sich die Bedingungen geändert. Nun wird das Thema immer populärer.“
Das Firmenrad muss nicht nur auf dem Weg in die Arbeit, sondern kann jederzeit auch privat genutzt werden.