Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

15-Jähriger Straftäter als Opfer vor Gericht

Das Landesgericht muss sich am Mittwoch erneut mit sehr jungen Gesetzesbrechern beschäftigen. Ein erst 15 Jahre alter Salzburger scheint Dauergast vor Richtern zu werden: erst kürzlich wegen eines Raubüberfalls verurteilt, ist er diesmal allerdings als Opfer vor Gericht.

Bei einer Auseinandersetzung unter jugendlichen Drogenkonsumenten soll der 15-Jährige einen lebensbedrohlichen Messerstich erlitten haben. Dabei ist auch sein eigenes Strafregister des Burschen schon bedenklich lang: Raubüberfall, Einbrüche, gefährliche Drohung.

Seine letzte Verurteilung zu einem Jahr ohne Bewährung erfolgte erst vor etwa einem Monat. Direkt aus dem Gefängnis wurde der 15-jährige zur Verhandlung gebracht.

17-Jähriger angeklagt

Diesmal ist er aber nicht Täter, sondern Opfer eines lebensbedrohlichen Messerstichs im Jugend-Drogenmilieu. Angeklagt ist ein erst 17-jähriger Einheimischer. Die Umstände der Auseinandersetzung sind unklar: Jedenfalls hatten alle Beteiligten starke Beruhigungsmittel genommen – auf offener Straße im Pinzgau kam es dann zu dem Bauchstich.

Der angeklagte Freund behauptet, der 15-jährige sei – in einer Art Mutprobe – selbst ins Messer gelaufen. Auch das Opfer spricht von einem Unfall. Doch die zuständige Richterin hat Zweifel an all dem und hat ein Gutachten beauftragt, das klären soll, ob das Opfer wirklich selbst ins Messer gelaufen ist oder es ein absichtlicher Stich war.

Bei Absicht droht Anklage wegen versuchten Mordes

Wenn es Absicht war, könnte aus der Anklage gegen den 17-jährigen wegen Körperverletzung vielleicht eine wegen versuchten Mordes werden. Das Gutachten wird im Herbst erwartet. Bis dorthin bleibt – ungewöhnlich – das 15-jährige Opfer im Gefängnis und der Angeklagte auf freiem Fuß. Er absolviert derzeit eine Drogentherapie.