Kurzparkzone
ORF.at/Georg Hummer
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Verkehr

Kurzparkzone ab Montag auch in Maxglan

Ab Montag gilt auch im Salzburger Stadtteil Maxglan eine maximale Parkdauer von drei Stunden. Die neue Regelung gilt von Montag bis Freitag von 9.00 bis 19.00 Uhr. Eine Parkuhr ist notwendig.

Bewohner, die keinen zugewiesenen Autostellplatz haben, können bei der Stadtverwaltung eine Ausnahmebewilligung zum Dauerparken beantragen. Bestraft werden Autos ohne hinterlegte Parkuhr in den ersten Tagen in der neuen Zone noch nicht. Anstelle eines Strafmandates wird den Falschparkern ein Info-Flyer an das Auto geheftet.