Der Verurteilte ist Fahrschullehrer und als solcher muss er laut Kraftfahrgesetz besonders verlässlich sein. Das aber dürfte im Widerspruch zum Schuldspruch wegen falscher Beweisaussage, Veruntreuung und Vortäuschens einer mit Strafe bedrohten Handlung stehen. Trotz des Umstandes, dass er die rund 7.000 Euro Tageslosung in die eigene Tasche gesteckt hat, will ihn der Fahrschulbesitzer weiter beschäftigen und beschreibt ihn als vertrauensvollen, guten Angestellten.
Kein Ausgleich: „Zu lange Wahrheit verschwiegen“
Warum der Mann das Geld nicht zur Bank getragen hat, ist nicht bekannt. Außer, dass er die Verantwortung übernehme, wollte der Verurteilte beim Prozess keine Angaben machen. Sein Verteidiger hoffte noch auf einen außergerichtlichen Tatausgleich. Doch die zuständige Richterin sagte, der Salzburger habe die Wahrheit, die vor Gericht viel zähle, zu lange verschwiegen. 8.400 Euro teilbedingte Geldstrafe lautete das Urteil – mit seiner Berufung hofft der Fahrschullehrer aber doch noch auf den außergerichtlichen Tatausgleich. Das abgezweigte Geld dürfte er auch noch schuldig sein.