Zugleich startet die Salzburg AG eine Informationsoffensive: Die 250.000 Betroffenen erhalten per Post oder E-Mail Details dazu, wie sie auf den neuen Strompreis umsteigen können. Denn es gibt jede Menge Fragen zum neuen Strom-Tarif, bestätigt Christian Obermoser, Konsumentenschützer in der Salzburger Arbeiterkammer.
Kunden müssen zustimmen
Die AK hatte die letzten beiden Strompreiserhöhungen durch die Salzburg AG als rechtswidrig eingestuft. Damit diese Rechtsunsicherheit beendet werden kann, müssen die Stromkunden jetzt ihre ihre Zustimmung zum neuen Tarif geben.
Vertrag kann jederzeit gekündigt werden
Bedenken müsse man in diesem Zusammenhang keine haben, betont Obermoser. Es gäbe keinerlei Bindung. Der neue Vertrag könne also jederzeit gekündigt oder der Anbieter gewechselt werden. Und Geschäftsbedingungen sowie Rabatte wie Freistromtage blieben für die Kundinnen und Kunden auch unverändert: „Mit der Annahme des Angebots wird auch auf keine Rückforderungsansprüche verzichtet. Wenn es zu Rückzahlungen der Salzburg AG kommt, die aus der rechtswidrigen Preiserhöhung entstehen, werden auch die Kunden davon profitieren, die jetzt einen Vertrag abschließen.“
Neukunden, die jetzt zum ersten Mal einen Vertrag mit der Salzburg AG abschließen, bekommen automatisch den neuen Tarif angeboten. Der Vertragswechsel ist via Post, direkt im Kundencenter der Salzburg AG oder online möglich. Alle Infos zum neuen Privatkunden-Tarif finden Sie auch auf der Homepage der Salzburger Arbeiterkammer.