Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Umweltbeeinträchtigungs-Prozess: Freispruch

Ein Pinzgauer Hotelier musste sich am Mittwoch wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Umweltbeeinträchtigung vor Gericht verantworten. Er soll beim Reinigen eines alpinen Badeteichs zu wenig Rücksicht auf streng geschützte Amphibien genommen haben. Der Mann wurde schließlich freigesprochen.

Bergmolche, Erdkröten, Teichmolche und Grasfrösche sind einige der Tierarten, die den Badeteich des Hotels als Laichgewässer nützen. Doch der Hotelier soll laut Anklage Mitarbeiter während Reinigungsarbeiten angewiesen haben, Laichschnüre aufs Trockene zu werfen, Tiere nicht abzusiedeln und flache Uferzonen austrocknen zu lassen. Zudem habe man Kalk ins Wasser gestreut, der in hoher Konzentration tödlich für diese Tiere ist.

Die Vorwürfe kamen vom Amphibienkoordinator des Landes – schon seit Jahren gebe es mit diesem Betrieb Ärger. Doch der Hotelier bestritt ein Fehlverhalten vehement: Ihm sei Natur- und Artenschutz ein großes Anliegen, betont der Angeklagte. Sei Betrieb habe das Umweltgütesiegel, Gäste würden eben wegen der vielfältigen Natur kommen, man siedle Frösche bei Reinigungsarbeiten stets bestmöglich in einen zweiten Teich ab.

Bei Schuldspruch droht bis zu einem Jahr Haft

Das Reinigen des alpinen Badesees sei aber immer ein Spagat zwischen Schneeschmelze und Laichzeit. Wenn 2022 Laichschnüre mit tausenden Eier aufs Trockene gefallen seien, tue es ihm sehr leid. Dies glaubte ihm das Gericht schließlich auch und fällte einen klaren Freispruch, der auch bereits rechtskräftig ist. Ob die Bergmolche, Erdkröten, Teichmolche und Grasfrosche dort tatsächlich gelitten haben, ist unklar.