Jeweils vier Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung für den Bauern und dessen pensionierten Vater, so lautet das Urteil wegen fahrlässiger Tötung. Beide haben vor Gericht gestanden, ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt und zwei Kindern das Spielen auf dem Anhänger nicht verboten zu haben, obwohl das ausdrücklich im Betriebshandbuch stehe.
Angeklagte ohne Verteidiger vor Gericht
Mehr gebe es dazu nicht zu sagen, haben die Angeklagten am Montag vor Gericht gesagt. Beide sind – erlaubterweise – ohne Verteidiger zum Prozess erschienen. So tragisch der tödliche Unfall mit dem Nachbarsbuben auch sei, dem Recht müsse Genüge getan werden, sagte dazu der zuständige Richter am Bezirksgericht Seekirchen. Die Schuldsprüche sind noch nicht rechtskräftig, weil die zwei Angeklagten ohne Anwalt waren. Sie haben nun drei Tage Zeit, um zu überlegen, ob sie den Schuldspruch akzeptieren.
Urteile noch nicht rechtskräftig
Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft will noch überlegen, ob ihm die Urteile von jeweils vier Monaten auf Bewährung streng genug sind. Die Eltern des verunglückten Buben haben im Verfahren kein Trauerschmerzensgeld gefordert.