Kopftuch in der Schule
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Gericht

Kopftuch-Urteil mit Signalwirkung

Von einem wichtigen Signal spricht die Antidiskriminierungsstelle der Stadt Salzburg nach dem Urteil für eine Kopftuchträgerin, die in Wien für einen Ausbildungsplatz abgelehnt wurde. Der Frau wurden in zweiter Instanz 2.000 Euro Schadenersatz zugesprochen.

Der Erfolg der 19-jährigen Frau vor Gericht, dass die Diskriminierung wegen eines Kopftuchs nicht zulässig ist, sei eine wichtige Bestätigung, sagt Barbara Sieberth von der Anti-Diskriminierungsstelle der Stadt Salzburg. „Wir freuen uns über dieses Urteil, weil es etwas klarstellt, das rechtlich eh schon lange klar ist: nämlich dass Frauen – die aus welchen Gründen auch immer –, die ein Kopftuch tragen von Beruf und Ausbildung nicht ausgeschlossen werden dürfen. Es darf die Kompetenz, die Motivation und ähnliches zählen, aber nicht, ob sie ein Kopftuch tragen oder nicht“, sagt Sieberth.

Experten gehen von hoher Dunkelziffer aus

Zwar gäbe es keine Statistiken wie oft Frauen wegen Kopftüchern in Salzburg diskriminiert würden, Erfahrungen aus der Beratungsarbeit legen aber eine hohe Dunkelziffer nahe.

„Es ist egal, welche Frau mit Kopftuch bei uns sitzt, erzählt sie von Diskriminierungserfahrungen – im Alltag und im Beruf. Von selbst kommen die Frauen leider oft nicht, weil sie andere Prioritäten haben. Die sind gerade auf Jobsuche oder suchen einen Ausbildungsplatz. Außerdem ist das Thema auch sehr verletzend und mit dem gehen die Frauen nicht gerne hausieren“, argumentiert Sieberth.

Die Verurteilung des Arbeitgebers in Wien zu 2.000 Euro Schadensersatz sei daher ein wichtiges Signal an alle Arbeitgeber, betont Sieberth.