Fiaker am Salzburger Residenzplatz warten auf Kundschaft
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Einspruch: Fiaker-Standplatz wackelt ab Mai

Salzburgs Fiaker könnten ab 1. Mai ohne ihren Standplatz auf dem Residenzplatz in der Altstadt sein: Nach dem Einspruch eines deutschen Fiakers hat das Landesverwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Vergabe von Fiakerstandplätzen durch die Stadt Salzburg erlassen.

In der Debatte um Fiakerpferde in der Stadt Salzburg sieht sich der Verein gegen Tierfabriken (VGT) nun nach der Verfügung des Landesverwaltungsgerichts im Streit mit der Stadt Salzburg gestärkt. Das Gericht erließ die einstweilige Verfügung auf Antrag eines Wiener Rechtsanwaltes im Namen eines deutschen Fiakers. Nun gibt es eine Nachprüfung gegen die Vergabe der Fiakerstandplätze durch die Stadt Salzburg.

Kritik an Vergabe und Tierschutz

Die sei, so die Kritiker, nämlich nicht rechtens und intransparent abgelaufen. Vor allem aber seien die Tierschutzbestimmungen im neuen Vertrag gegenüber denen im alten stark reduziert worden. Darin sei zum Beispiel die Bestimmung, wonach Pferde ab 35 Grad Celsius hitzefrei haben müssen, gestrichen worden. Weiter kritisiert Martin Balluch vom Verein gegen Tierfabriken, dass im vergangenen Sommer vorgeschriebene Ruhetage für die Fiakerpferde wiederholt nicht eingehalten worden sein.

Nachprüfung am 17. April

Am 17. April findet am Landesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zur strittigen Frage statt, ob die Vergabe der Fiakerstandplätze tatsächlich nicht rechtskonform oder eben doch erfolgt ist.