Österreich Fahne weht im Wind auf der Salzburger Staatsbrücke in der Stadt Salzburg, im Hintergrund die Sonne und die Festung
ORF.at/Georg Hummer
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Wirtschaft

„Persönlicher Feiertag“ kaum genutzt

Seit 2019 gibt es die Möglichkeit zum Persönlichen Feiertag – einem Urlaubstag, der ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden kann. Er wurde als Ersatz für die Streichung des „halben“ Feiertags am Karfreitag eingeführt. Genutzt wird er aber kaum, sagt die Arbeiterkammer Salzburg.

Bis 2019 hatten evangelische und altkatholische Christen in Österreich am Karfreitag gesetzlich frei – für sie gilt der Tag als höchster Feiertag des Jahres. Doch durch ein EU-Urteil ist dieser Regelung seit vier Jahren Geschichte – alle Religionsgemeinschaften müssten gleich behandelt werden, entschied der Europäische Gerichtshof damals.

Es folgte ein österreichischer Mittelweg: Statt eines Feiertags für alle wurde der Persönliche Feiertag eingeführt, ein frei wählbarer Urlaubstag. Dabei gibt es aber einen Haken, sagt Heimo Typplt von der Arbeiterkammer Salzburg: „Grundsätzlich ist es so, dass ein Urlaub nach dem Urlaubsgesetz zu vereinbaren ist. Nur an diesem einen Persönlichen Feiertag darf sich der Arbeitnehmer ohne Zustimmung des Arbeitgebers diesen Tag frei nehmen. Allerdings ist auch das an Hürden geknüpft: Das muss nämlich drei Monate im Vorhinein und sogar schriftlich erfolgen.“

„Etwas in Vergessenheit geraten“

Diese Hürden schrecken offensichtlich viele ab, zudem kennen nur wenige die Regelung. Deshalb wird der Persönliche Feiertag nur selten in Anspruch genommen: „Diese Regelung wurde 2019 eingeführt, da war der Aufschrei schon groß. Da hatten wir auch einige Anfragen. Allerdings dürften sich – nicht zuletzt pandemiebedingt – die Probleme verlagert haben. Das heißt: Im Vorjahr hatten wir da keinen bzw. kaum Anrufe. Schauen wir einmal, wie es heuer läuft. Aber ich glaube, das Thema ist etwas in Vergessenheit geraten.“

Im Härtefall wäre Klage möglich: „Das ist realitätsfremd“

Wenn man den Urlaubstag drei Monate davor rechtzeitig angündigt, hat man in dem Fall zwar einen Rechtsanspruch – der Arbeitgeber sitze aber dennoch am längeren Hebel, sagt Typplt: „Es gibt noch das Schlupfloch für den Dienstgeber: Wenn er nicht freigibt, wäre ich auf den Gerichtsweg angewiesen. Und wir wissen alle, dass das realitätsfremd ist: Im aufrechten Dienstverhältnis klagt doch niemand seinen Dienstgeber nur wegen eines freien Tages.“ Die Arbeitkammer rät dazu, den Urlaub einvernehmlich mit dem Arbeitgeber zu klären.

Gleichzeitig gibt es von Seiten der Evangelischen Christen auch heuer neuerlich die Forderung, den Karfreitag als generellen Feiertag einzuführen – zum Beispiel in Oberösterreich oder der Steiermark. Mehr dazu in Evangelische wollen Feiertag zurück (ooe.ORF.at; 6.4.2023) und Karfreitag weiterhin als Feiertag gefordert (steiermark.ORF.at; 7.4.2023).