Chronik

Pornofotos von Sohn: Freispruch für Vater

Freigesprochen wurde am Mittwoch beim Landesgericht jener Vater, der pornografische Fotos von seinem Sohn gemacht haben soll. Im Prozess hatte der Serbe die Vorwürfe zurückgewiesen. Der Freispruch ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Es seien nur Fotos gewesen, die er beim Baden von dem Buben gemacht habe, rechtfertigte sich der Angeklagte. Die zuständige Richterin begründete den Freispruch damit, dass die gesetzliche Definition einer kinderpornografischen Darstellung nicht erfüllt sei. Auch sei der Fokus der Bilder nicht auf der Schamgegend des Kindes, so die Richterin weiter.