Mitarbeiter der Berg- und Naturwacht bei Selbstverteidigungstraining
Land Salzburg/Neumayr/Leopold
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Chronik

Selbstverteidigung für Naturwacht nach Angriff

Die Salzburger Berg- und Naturwacht muss ihre Kontrolleurinnen und Kontrolleure in Konfliktvermeidung und Selbstverteidigung schulen. Das sei notwendig geworden, nachdem ein Mountainbiker einen Mitarbeiter angegriffen habe, heißt es beim Land Salzburg.

Im Naturschutzgebiet Tauglgries bei Bad Vigaun bzw. Kuchl (Tennengau) habe der Mountainbiker den Berg- und Naturwachtmitarbeiter körperlich attackiert, weil der ihn auf das temporäre Fahrverbot dort hingewiesen hatte, sagt Naturschutzlandesrätin Daniela Gutschi (ÖVP). Diese Attacke mache die Konfliktvermeidungs- und Selbstverteidungskurse leider notwendig.

Man müsse die Berg- und Naturwacht schützen – das zeige der aktuelle Fall, sagt Gutschi. Der betroffene Naturwachtmitarbeiter „hat mir gesagt, es ist weniger das Thema der körperlichen Verletzung, die er auch davongetragen hat, sondern das Psychische belastet ihn viel mehr. Er hat irgendwie Sorge, alleine in den Wald zu gehen. Da habe ich gesagt: Wir müssen da Schulungen anbieten. Und das ist jetzt erstmalig passiert.“

Mitarbeiter mit Jacke und Aufschrift „Berg- und Naturwacht“
ORF
Die Berg- und Naturwacht kontrolliert Schutzgebiete – und kann auch abmahnen oder Anzeigen ausstellen

„Konfliktprävention und defensive Verteidigung“ geübt

Denn die Rücksichtslosigkeit in der Natur steigt: „Das Verständnis dafür schwindet, dass gewisse Gebiete einfach unter Naturschutz stehen und daher nicht betreten oder mit dem Mountainbike befahren werden sollten“, sagt die Naturschutzlandesrätin. „Insofern ist es wichtig, dass man hier auf Kommunikation setzt und natürlich, wenn es notwendig ist, auf Konfliktprävention und defensive Verteidigung.“

500 freiwillige Mitglieder arbeiten landesweit für die Berg- und Naturwacht. Zu ihren Aufgaben zählen die Kontrolle von Naturdenkmälern, Überwachung von Schutzgebieten, Aufstellung von Schutzgebietskennzeichnungen sowie die Bewusstseinsbildung für Natur- und Umweltschutz. Sie dürfen bei Verstößen abmahnen, die Identität der Naturschutzsünder feststellen, Anzeigen erstatten oder sogar festnehmen.