Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Baby tot: Anklage wegen Mordverdachtes

Nach dem Tod eines Babys im Oktober wurden die Eltern des Buben wegen Mordes und fortgesetzter Gewaltausübung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft sieht die 20-jährige Mutter als unmittelbare Täterin und den 25-jährigen Vater als Beitragstäter durch Unterlassung.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Unterbringung der Mutter in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Ein gerichtlich beeideter Neuropsychiater hatte bei der jungen Frau eine schwerwiegende psychische Störung festgestellt. Bei dem 25-Jährigen, der damals bereits sorgepflichtig für zwei minderjährige Kinder war, ergab die Untersuchung keine Anhaltspunkte für eine psychische Störung.

Säugling mehrere Wochen schwer misshandelt

Nach der Obduktion des sieben Wochen alten Babys kamen Gerichtsmediziner zu dem Ergebnis, dass der Bub sieben- bis zehnmal geschüttelt und auch geohrfeigt wurde. Dem Baby wurde laut Staatsanwaltschaft bereits über einen längeren Zeitraum Gewalt durch die Mutter angetan.

Der Frau wird vorgeworfen, sie habe ihr Kind im September und Oktober durch Würgen, Schütteln und Schläge mit der flachen Hand ins Gesicht misshandelt. Das Baby erlitt Hirnschädigungen aufgrund von Sauerstoffmangels. Deshalb wurde die 20-Jährige nicht nur wegen Mordes, sondern auch wegen fortgesetzter Gewaltausübung angeklagt.

Junge Frau mit Mutterschaft überfordert

Weil ihr damaliger Freund die Tathandlungen zwar bemerkt, aber nichts unternommen habe, um seinen Sohn zu schützen, gilt er als Beitragstäter. Während seiner gerichtlichen Vernehmung gab er an, dass er Angst wegen einer Fürsorgepflichtverletzung gehabt und deshalb nicht eingegriffen habe. Er habe gewusst, dass er etwas tun hätte sollen, habe aber nichts getan.

Die Angeklagte war mit der Mutterschaft überfordert. Wie die Staatsanwaltschaft ausführte, habe die junge Frau kein Kind haben wollen, insbesondere keinen Sohn. Sie habe sich geweigert, das Baby anzugreifen, es zu baden, die Windeln zu wechseln oder es zu füttern. Zudem habe sie aggressiv reagiert, wenn es weinte. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Daher konnte noch kein Termin für einen Prozess am Landesgericht Salzburg fixiert werden. Beide Elternteile befinden sich in Untersuchungshaft.

Hilfe für stark belastete Eltern

In Österreich können stark belastete Eltern von Babys und Kleinkindern eine Unterstützung in Ambulanzen und bei Frühe-Hilfen-Netzwerke erhalten. In Salzburg gibt es an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde eine Ambulanz für Schrei-, Schlaf- und Fütterungsprobleme. Auch das Land Salzburg bietet in der Elternberatung Unterstützung an.