Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Chronik

Drei Jahre Haft für Raubüberfälle

Am Landesgericht Salzburg ist Montag ein 34-Jähriger wegen Raubes zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden – nicht rechtskräftig. Er soll im vergangenen Herbst eine Tankstelle und wenig später eine Bank nahe des Salzburger Hauptbahnhofes überfallen haben.

Verteidiger und Staatsanwalt gaben noch keine Erklärungen ab. Damit ist der Spruch nicht rechtskräftig.

Nach Veröffentlichung von Fahndungsfotos hatten die Eltern des Verdächtigen damals der Polizei den entscheidenenden Hinweis übermittelt, der zur Festnahme führte.

Erklärungen zu allen Vorwürfen

Mit abenteuerlichen Erklärungen beteurte der mutmaßliche Doppelräuber vor Gericht seine Unschuld beteuert. Er trat mit äußerst gewählter Ausdrucksweise vor Gericht auf. Er werde völlig zu Unrecht verdächtigt. Er sei vergangenen Herbst von einem Schwimmtraining vom Genfer See (Schweiz) zurück nach Salzburg gekommen. Handgeschriebene Listen von einem Dutzend Bankstandorten seien nur für Bargeldeinzahlungen gewesen.

Das sichergestellte Bargeld seien Geburtstagsgeschenke und der Klimabonus gewesen. Ein Eintrag: „Überwachungskameras beachten“ sei deswegen, weil der Genfer See videoüberwacht sei, und er beim Umziehen zum Schwimmtraining nicht nackt gefilmt werden wollte.

DNA in Tankstelle „von Leberkässemmel-Kauf“

Gefundene Chirurgenhandschuhe, wie sie auch der Täter trug, nur für besseren Halt, wenn man aus dem Wasser steigt und seine Einsatzstiefel seien für Bergläufe. Seine Festnahme bezeichnete der Mann am Montag überhaupt als einen „Zirkus und Faschingsscherz“. Dass seine DNA in der Tankstelle gefunden wurde, könne aber sein, weil er sich dort eine Leberkässemmel gekauft habe.