Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Steuerhinterziehung: Hohe Geldstrafen für Getränkehändler

Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Millionenhöhe sind der Chef und ein Mitarbeiter einer Pinzgauer Getränkefirma am Mittwoch vor Gericht gestanden. Sie sollen zahlreiche Gastronomen ohne Rechnung beliefert und deren Steuerhinterziehung ermöglicht haben.

Viel weiß man nicht über die Verantwortung der beiden Verurteilten – des Geschäftsführers und eines Angestellten im Alter von 51 und 48 Jahren. Sie haben zugegeben, mehr als ein Dutzend Wirte jahrelang mit Getränken – teils mit Rechnung und teils ohne – beliefert zu haben. Zuletzt habe man rund 300.000 Euro Gewinn gemacht, sagte der Geschäftsführer vor Gericht. Man habe aber auch hohe CoV-Hilfen bekommen.

Vom Rest des Gerichtsverfahrens ist nichts bekannt. Denn es würden Betriebsgeheimnisse zur Sprache kommen, argumentiert der Verteidiger der zwei Beschuldigten. Und diese seien nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Der zuständige Richter schloss deshalb die Öffentlichkeit vom Prozess aus. Die insgesamt rund 1,8 Millionen Euro Geldstrafe für die zwei Beschuldigten setzen sich zusammen aus 1,25 Mio. für den einen und 600.000 Euro für den anderen. Diese sind bereits rechtskräftig – allerdings zur Hälfte auf Bewährung. Dazu kommen noch 1,2 Millionen Euro – nicht rechtskräftig – für das Unternehmen, auch davon die Hälfte auf Bewährung. Die meisten der belieferten Wirte wurden ebenfalls schon wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Vier Millionen laut Anklage hinterzogen

Mehr als vier Millionen Euro Steuern listet die Staatsanwaltschaft auf, die mit Hilfe der zwei Angeklagten hinterzogen worden sein sollen. Zehn Jahre lang, von 2009 bis 2018, hätten sie Getränke aller Art an 15 Restaurants und Après-Skibars geliefert. Die Lieferungen waren aufgeteilt in einen offiziellen Teil, mit Rechnung und Buchhaltung und einen inoffiziellen Teil, schwarz.

Ermittlungen über Jahre

Das wiederum hat laut Staatsanwaltschaft wörtlich „enorme“ Schwarzverkäufe der Wirte ermöglicht, die so Umsatzsteuer, Körperschafts-, Einkommens- und Kapitalertragssteuer gespart hätten. Mehrere Jahre ermittelten die Finanzbehörden in diesem Fall.

Schwarze Ein- und Verkäufe von Getränken beschäftigen seit Jahren immer wieder die Salzburger Gerichte. In dem bisher bekanntesten Fall wurde eine Pongauer Wirtsfamilie zu dreieinhalb Millionen Euro teilbedingter Geldstrafe verurteilt. In der Jacke eines Wirts wurden damals rund 34.000 Euro Bargeld gefunden, das er „Taschengeld“ genannt haben soll.