Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
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Chronik

Prozess wegen sexuellen Missbrauchs vertagt

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner Stieftochter musste sich am Montag ein Pongauer Pensionist vor Gericht verantworten. Er soll die Sechsjährige zu beischlafähnlichen Handlungen gezwungen haben. Der Prozess wurde schließlich zur weiteren Beweisaufnahme auf 26. April vertagt.

Der 76-Jährige soll vor einigen Jahren seine damals unmündige Stieftochter schwer sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Zudem habe der Mann Gewalt gegen seinen Sohn und seine damalige Ehefrau ausgeübt. Der Pongauer gestand laut seinem Verteidiger nur ein, dass er die Frau gegen ein Gartentor gedrückt hat. Ansonsten bekannte sich der Mann nicht schuldig.

Der Staatsanwalt lastete dem bisher unbescholtenen Angeklagten eine Reihe von Delikten an: Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen, Vergewaltigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, mehrfache Nötigung, fortgesetzte Gewaltausübung und Körperverletzung.

Opfer war bei den Handlungen sechs Jahre alt

Die sexuellen Missbrauchshandlungen soll der Mann im Jahr 2011 an dem damals sechsjährigen Mädchen im Pongau begangen haben. Einige Jahre später, als die Stieftochter zehn beziehungsweise elf Jahre alt war, habe er sie zum Geschlechtsverkehr gezwungen und vergewaltigt.

Er soll sie auch dazu genötigt haben, ihrer Mutter nichts davon zu erzählen, sonst werde er ihr etwas antun. Zu den geschlechtlichen Handlungen mit der Stieftochter sei es während der Abwesenheit der Ehefrau und des Sohnes gekommen, erklärte der Staatsanwalt.

Verdächtiger mit weiteren Vorwürfen konfrontiert

Die Palette der Vorwürfe ist noch nicht zu Ende: Der Beschuldigte soll seinen Sohn im Zeitraum Juni 2013 – da war der Bub fünf Jahr alt – bis Sommer 2019 wiederholt geschlagen und getreten haben. Das Kind habe Hämatome und Hautabschürfungen erlitten, sagte der Staatsanwalt.

Der Pensionist habe den Sohn auch mit einem Messer und einer Gabel gefährlich bedroht. Was den Vorfall beim Gartentor betrifft, so habe der Beschuldigte die Ehefrau deshalb dagegen gedrückt, weil er mit seiner Freundin vorbeigehen und den Weg freimachen habe wollen. Im Krankenhaus seien Prellungen und Hautabschürfungen festgestellt worden.

Angeklagter: „Vorwürfe sind erfunden“

Der Angeklagte ist seit dem Vorjahr von seiner Frau geschieden. Er sagte zur Vorsitzenden des Schöffensenates, Richterin Martina Kocher, die Vorwürfe „sind erfunden“ und basierten auf den Intrigen, die seine Ex-Frau und die Großeltern gesponnen hätten. Die Frau habe die Kinder zu den belasteten Aussagen angestiftet.

Die Stieftochter sei zwar ab ihrem sechsten Lebensjahr immer frecher zu ihm geworden, er habe ihr aber nichts angetan. Zu seinem Sohn habe er ein gutes Verhältnis gehabt, „er war alles für mich“. Der Bub sei in der Schule ein Mobbingopfer gewesen und von Mitschülern geschlagen worden. Die Stieftochter und der Sohn haben den Pensionisten in dem Strafverfahren mit ihren Aussagen belastet. Ein gerichtlich beeideter Gutachter hatte in seiner Expertise festgestellt, dass die Angaben der beiden erlebnisfundiert seien.

Schmerzensgeld von je 5.000 Euro pro Kind beantragt

Der Verteidiger erklärte, ihre Aussagen seien sukzessive gekommen und teils widersprüchlich. Die Vorwürfe gegen den Pongauer seien „einzig und allein“ auf die Schilderungen der Kinder zurückzuführen. Der Konflikt zwischen den Ehepartnern sei unter Beeinflussung der Mutter auf die Kinder übertragen worden.

Die Opferanwältin beantragte pro Kind ein symbolisches Teilschmerzensgeld in Höhe von jeweils 5.000 Euro. Der Prozess wurde Montagnachmittag zur weiteren Beweisaufnahme auf 26. April vertagt.