Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Gericht

Mann fast erstochen: Elf Jahre Haft für Maurer

Eine brutale Messerattacke während einer Geburtstagsfeier im Mai 2022 im Flachgau hat Donnerstag zur Verurteilung eines 50-jährigen Maurers aus Polen geführt. Wegen Mordversuches muss der Mann elf Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Täter soll mit 2,78 Promille Alkohol im Blut einem damals 28-jährigen Bauarbeiter und Kollegen in den Bauch und ins Gesicht gestochen haben. Der Angeklagte war beim Prozess nicht geständig. Die Verteidigerin hatte erklärt, dass sich der Beschuldigte nicht an die Tat erinnern könne.

Mehrere Kisten Bier und Wodka

Der bisher unbescholtene Pole war am Tag des Angriffs mit der Renovierung eines Hauses beschäftigt. Er feierte an jenem Tag mit vier Arbeitskollegen seinen 50. Geburtstag. Dabei floss reichlich Alkohol. Schon in der Früh wurde eine Kiste Bier gekauft. Etwas später wurden noch zwei Kisten besorgt und am Abend eine weitere Kiste und sechs Flaschen Wodka, wie die Verteidigerin schilderte. „Alle waren erheblich betrunken.“

Nachdem der 28-jährige Pole, mit dem der Angeklagte offenbar befreundet war, gegen 21.30 Uhr eine Jacke aus dem Auto geholt hatte, stach der 50-Jährige mit einem 20 Zentimeter langen Messer zwei Mal auf ihn ein. „Die Klinge war elf Zentimeter lang“, sagte der Staatsanwalt. Das Opfer erlitt einen Wangendurchstich und eine Stichwunde im Mittelbauch mit einer lebensgefährlichen Perforation des Dickdarms.

Laut Gutachten war er zurechnungsfähig

Der Beschuldigte wurde noch am Abend festgenommen. Die Beamten stellten Blutspuren an seinen Händen und an dem Messer sicher. Einem Gerichtsgutachten zufolge er war trotz der hochgradigen Berauschung noch zurechnungsfähig.

Laut dem Staatsanwalt haben die anderen Anwesenden das Tatgeschehen nicht unmittelbar beobachtet. Zeugen erzählten allerdings den Ermittlern, dass der Alkohol den 50-Jährigen aggressiv gemacht habe. Ein Zeuge erklärte, dass der Beschuldigte ein Messer in der Hand gehalten und gerufen habe, er wolle den 28-Jährigen töten. Diesen Satz habe sonst niemand gehört, erklärte die Verteidigerin.

Verteidigerin: „Keine Absicht, kein Motiv“

Der hohe Alkoholisierungsgrad ihres Mandanten sei mit einem Gedächtnisverlust verbunden, sagte die Rechtsanwältin. „Er hat niemanden zu töten versucht.“ Es fehlte offenbar an einem Motiv. „Es gab absolut keine Auseinandersetzungen“, sagte der Angeklagte zu dem vorsitzenden Richter des Geschworenengerichts.

Der Richter konfrontierte den 50-Jährigen mit einer Zeugenaussage, wonach es sehr wohl Streitigkeiten gegeben habe. Er soll dem 28-Jährigen vorgeworfen haben, dass er in jener Woche zu wenig gearbeitet habe. „Er war ein sehr guter Facharbeiter. Wenn es Diskussionen gab, war es scherzhalber und nicht ernst gemeint“, antwortete der Beschuldigte. Was den Alkohol betrifft, so trinke er jeden Tag nur zwei Bier. Im Ermittlungsverfahren hatte er jedoch ausgesagt, dass er täglich nach der Arbeit fünfeinhalb Bier trinkt, und auch Wodka.