Onlinehandel
APA/Arno Burgi
APA/Arno Burgi
Wirtschaft

Beschwerden über Onlinebestellungen

Konsumentenschützer der Salzburger Arbeiterkammer registrieren derzeit verstärkt Beschwerden über Internetbestellungen, die nicht oder nur mangelhaft beim Empfänger ankommen. Sie helfen Betroffenen auch, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren.

Um Ärger mit unseriösen Onlinehändlern zu vermeiden, bezahlen etliche Konsumenten Rechnungen, die sie eigentlich nicht zahlen müssten, beobachten die AK-Experten. Zwei bis drei Anfragen täglich zu diesen Themen langen derzeit in Salzburg ein, schildert Konsumentenschützerin Bettina Pichler.

AK: Schriftlicher Einspruch ist wichtig

Onlinehändler gehen dabei häufig nicht auf Kundenbeschwerden ein und verlangen den Kaufpreis trotzdem. „Grundsätzlich muss man sich nichts gefallen lassen. Wenn ich nichts oder mangelhafte Ware erhalten habe, muss ich hierfür nicht bezahlen“, sagt Pichler. Allerdings müsse man sich in schriftlicher Form wehren, „damit ich nachweisen kann, dass ich das Ganze beeinspruche. Wenn es zum Inkassobüro oder zum Anwalt geht, werden die Zusatzgebühren sehr hoch und davon lassen sich viele Konsumenten in die Enge treiben und zahlen dann. Das ist aber der falsche Weg, so wirft man diesen Unternehmen Geld in den Rachen“, betont Pichler.

Kritischer Blick ins Kleingedruckte vor der Bestellung

Um erst gar nicht an unseriöse Händler zu geraten, sollte man sich bereits bei der Bestellung vergewissern, dass die Firma unter anderem ein nachvollziehbares Impressum auf der Homepage veröffentlicht hat und dass detaillierte Rücksendemodalitäten bekanntgegeben werden, rät Pichler.