Sönnichsen war auch angelastet worden, er habe vor Ausstellung der Atteste die Patienten nicht gewissenhaft ärztlich untersucht und dafür jeweils 20 Euro kassiert. Er beteuerte bei dem Prozess am Bezirksgericht Salzburg in der Vorwoche seine Unschuld. Die Bescheinigungen hätten sehr wohl einen ärztlichen Wert gehabt, erklärte er. Auch der Richter vertrat diese Ansicht. Er konnte keine subjektive Tatseite und keinen Bereicherungsvorsatz erkennen.
Staatsanwaltschaft beruft „wegen Nichtigkeit und Schuld“
Die Staatsanwaltschaft kann den Freispruch nicht nachvollziehen und legt Berufung „wegen Nichtigkeit und Schuld“ ein, wie eine Sprecherin erklärte. Mit dem Fall wird sich in nächster Instanz ein Drei-Richter-Senat des Landesgerichtes Salzburg auseinandersetzen.
Die Ärztekammer hatte im Vorgehen des Allgemeinmediziners im Jänner und Februar 2022 einen Verstoß gegen das Ärztegesetz gesehen und den Kollegen angezeigt. Sönnichsen hatte in der Öffentlichkeit mehrmals die Corona-Maßnahmen der Regierung und die Covid-19-Impfungen scharf kritisiert.