Justitia am Landesgericht Salzburg
ORF.at/Georg Hummer
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Gericht

Wiederbetätigung: Freispruch für Angeklagten

Freigesprochen wurde am Dienstag jener Lungauer, dem Verharmlosung der Judenverfolgung vorgeworfen worden ist. Der CoV-Maßnahmengegner hat in seinem Internet-Kanal einen Judenstern mit der Aufschrift „ungeimpft“ in die Kamera gehalten.

So ein Mensch sei sein Mandant nicht, sagte der Verteidiger über den 40-jährigen Angeklagten vor Gericht. Der Stern sei einer von vielen „Briefen an Rudi“ (Anm.: Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) gewesen, die der Lungauer bei einer Anti-Coronaimpfdemo erhalten und in seine Internetkamera gehalten habe. Auch sagte der 40-Jährige in diesem Video ausdrücklich, dass die Demo nicht rechtsradikal gewesen sei.

Angeklagter „wollte nur Diskussionen anstoßen“

Aus heutiger Sicht unpassend, nennt er dagegen ein Hitlerfoto, das er ins Internet gestellt habe mit dem Satz, dass Hitler selbst nie Menschen getötet habe, nur Leute, die ihren Job gemacht hätten. Doch selbst damit habe er nur Diskussionen anstoßen wollen, denn darunter stand sein Zusatz: " Wann ist deine rote Linie erreicht?"

Dass Abonnenten seines Kanals untereinander rechtsradikale Gedanken austauschten, zum Beispiel zum Giftgas Zyklon B, mit dem Juden getötet wurden, sei ihm nur teilweise aufgefallen – Wo möglich, habe er das ohnehin gelöscht.

Geschworene: „Kein strafbares Verhalten“

Die Geschworenen erkannten in den Vorwürfen der Anklage kein strafbares Verhalten und haben den Lungauer freigesprochen. Der Corona-Maßnahmengegner habe den „Judenstern“ mit der Aufschrift „ungeimpft“ zwar in die Kamera gehalten, der sei ihm aber von anderen zusammen mit vielen anderen Dingen zugesandt worden, wie der 40-Jährige vor Gericht erklärt hat.

Auch habe er in einer Internet-Diskussion in seinem Kanal zwar rechtsradikale Kommentare nicht gelöscht, doch die habe er nicht mitlesen können. Beides sei kein strafbares Verhalten, so die Geschworenen entschieden. Der Freispruch des 40-Jährigen ist bereits rechtskräftig.