In Punkt zwei eines SPÖ-Antrags im Landtag ging es um die Forderung eines Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung ab dem dritten Lebensjahr sowie langfristig dann auch ab dem zweiten Jahr.
Einerseits benötige die Wirtschaft dringend Arbeitskräfte – doch viele Frauen stünden wegen fehlender Kinderbetreuungsplätze nicht zur Verfügung. Salzburg laufe bei diesem Thema seit langem einer EU-Vorgabe hinterher, wurde argumentiert.
SPÖ-Forderung nach Rechtsanspruch abgelehnt
Demnach hätte bereits im Jahr 2010 ein Drittel der unter Dreijährigen einen Kinderbetreuungsplatz haben sollen. Salzburg liege aber – je nach Lesart – zwischen 24,3 und 29 Prozent, lautet die Kritik. Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) verwies auf diese 29 Prozent mit Hinweis auf bestehende Tageseltern-Angebote, sowie darauf, dass in den vergangenen Jahren 2.500 Betreuungsplätze entstanden seien.
Hier wog schließlich auch die Debatte hin und her – zwischen der Beteuerung, dass mehr Plätze notwendig seien und damit auch mehr Pädagoginnen – und der mehrheitlichen Ablehnung des SPÖ-Forderung, einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem dritten Lebensjahr festzulegen.