Prozess Mord Piesendorf
ORF
ORF
Gericht

30-Jährige getötet – Prozess gegen Ehemann

Am Landesgericht muss sich am Mittwoch ein Gastronom wegen Mordes verantworten: Der 42-Jährige soll im Vorjahr in seinem Gasthaus in Piesendorf (Pinzgau) seine von ihm getrennt lebende Gattin mit einem Küchenmesser erstochen haben.

Der gebürtige Deutsche hatte sich am Tag darauf selbst gestellt. Sein Verteidiger spricht von Totschlag. Die Anklagebehörde sieht aufgrund mehrerer Indizien Mord beziehungsweise Vorsatz bei der Tat.

Der angeklagte 42-Jährige sagte am Mittwoch aus, dass sie einst ein verliebtes Paar gewesen seien, außerdem wäre es nicht seine Absicht gewesen, seine Frau zu töten, aber er gab zu, dass er sie im Mai 2022 mit drei Messerstichen getötet hatte. Die Verteidigung spricht von Totschlag, laut Staatsanwaltschaft sei die Tat aber sehr wohl geplant gewesen.

Staatsanwaltschaft: „Tat war geplant“

Der gebürtige Deutsche habe seine Noch-Ehefrau überredet, in eines der von ihm gepachteten Gasthäuser zu kommen, um ihm behilflich zu sein. In der Küche kam es zwischen den beiden zu einem Streit, der schließlich eskalierte. Der Angeklagte habe seine Frau in den Schwitzkasten genommen und ihr gedroht. „Es entwickelte sich ein Kampfgeschehen“, sagte die Staatsanwältin.

Die Tatortbilder würden von einem Überlebenskampf der zierlichen, jungen Frau zeugen. Ihr Mann habe sie heftig gewürgt und mit einem Küchenmesser, das eine Klingenlänge von 21 Zentimeter aufwies, dreimal heftig in den Brustbereich eingestochen. Das Opfer verblutete. Es sei auch eine Tasche für eine möglich Flucht gepackt gewesen. Die Tatwaffe sei zwar nicht gefunden worden. Polizisten stellten laut Anklage aber ein baugleiches Küchenmesser in der Sockenschublade des Gastronomen sicher. Eine Begründung dafür habe der Mann nicht geliefert.

Verteidiger argumentiert mit „Totschlag und Affektrausch“

Der Verteidiger des 42-Jährigen, Franz Essl, argumentiert dagegen mit Totschlag – bei dem Streit in der Küche sei es zu einer unglücklichen Entwicklung gekommen. „Es liegt kein Mord vor, sondern Totschlag. Es kam zu einem Affektrausch im Ausnahmezustand, in einer allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung.“ Einen Tag zuvor habe der Angeklagte noch eine Krisenintervention aufgesucht. „Er wurde nach 45 Minuten heimgeschickt. Wäre ein Psychiater da gewesen, wäre es nicht zu dem Affektrausch gekommen.“ Bei dem Mann habe sich im Laufe der Beziehung zunehmend eine Depression entwickelt, er habe auch vermehrt zu Alkohol gegriffen.

Betretungs- und Annäherungsverbot

Der Angeklagte habe laut Staatsanwaltschaft seiner Frau in den Monaten zuvor per Sms bereits gedroht, sie umzubringen. Im starken Kontrast zu seinen ruhigen Schilderungen beim Prozessauftakt am Mittwoch stehen die heftigen Streitereien in den Chatverläufen des Ehepaares, die von der Richterin vorgelesen wurden. Das Paar führte mehrere Gastronomiebetriebe, hatte sich aber im Jänner des Vorjahres getrennt. Gegen den Mann hatte damals ein Betretungs- und Annäherungsverbot bestanden, das aber am Tag vor der Tat von dem Opfer aufgehoben wurde.

Abgesperrter Gasthof in Piesendorf
APA/EXPA/JFK
Hier kam es im Mai 2022 zu der Bluttat

„Beziehungsprobleme und Eifersucht“

Laut der Staatsanwältin war es seit 2020 zu massiven Beziehungsproblemen gekommen. Zudem soll der Angeklagte die Noch-Ehefrau von Jänner bis April 2022 gestalkt haben.

20 Jahre oder lebenslang drohen

Die Staatsanwaltschaft will Eifersucht oder Ärger nicht gelten lassen. Nur weil bei einer Tat Emotionen beteiligt seien, handle es sich rechtlich gesehen nicht um Totschlag. Im weiteren Prozessverlauf werden noch Zeugen vernommen und Gutachter zum Tathergang und der psychischen Verfassung des Angeklagten gehört. Der 42-Jährige gilt als zurechnungsfähig, bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 20 Jahre Haft oder lebenslange Haft. Der Geschworenenprozess ist auf zwei Tage anberaumt.

30-Jährige getötet – Prozess gegen Ehemann