Hände, die ein Wahlkuvert in die Wahlurne stecken
Arnaud Jaegers on Unsplash
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Politik

Landtagswahl am 23. April – seit Dienstag offiziell

Die Salzburger Landesregierung hat Dienstag offiziell den 23. April 2023 als Termin für die nächste Landtagswahl festgelegt. Wahlberechtigt sind alle Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die mit Stichtag 19. Jänner ihren Hauptwohnsitz im Bundesland haben.

Wer mitwählen will, muss daneben am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein. Auch Auslandssalzburger können ihre Stimmen abgeben. Diese dürfen aber nicht länger als zehn Jahre im Ausland leben und müssen dazu einen Antrag stellen.

Der Stichtag am 19. Jänner ist aber auch für die Parteien wichtig: Ab dann müssen sie entweder drei Unterschriften von aktiven Landtagsabgeordneten oder jeweils 600 Unterstützungserklärungen sammeln, damit sie antreten dürfen. Die Unterschriften sind bezirksweise aufgeteilt – jeweils 120 in der Stadt Salzburg und im Flachgau, 100 im Pongau bzw. Pinzgau und je 80 im Tennengau und im Lungau.