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Chronik

Neue Grundverkehrskommission ab März

Nach vielen umstrittenen Grundverkäufen – vor allem im Pinzgau – gibt es ab März 2023 neue Regeln. Die Bezirkskommissionen werden abgeschafft, stattdessen gibt es eine Grundverkehrskommission für das gesamte Bundesland Salzburg mit zwölf Mitarbeitern.

Die heftig kritisierten Verkäufe von Grünland aus den vergangenen Jahren werden derzeit von der Staatsanwaltschaft in Linz geprüft. In Salzburg wird künftig die neue Kommission Grundverkäufe untersuchen.

Rund 2.000 Fälle von Grünland-Verkäufen wird die neue landesweite Kommission jährlich abwickeln. Dazu kommen noch geschätzte 11.000 Fälle, wo es um Baugrundstücke, Häuser und Wohnungen geht und für die auch die neue Grundverkehrskommission zuständig ist. Für diese Arbeiten gibt es ab März ein neues Referat beim Land mit zwölf Stellen.

Käufer muss Fläche zu 75 Prozent selbst bewirtschaften

Besonders umstritten waren im Pinzgau jene Fälle, wo Grünland an Unternehmer verkauft wurde, die die Flächen in der Folge verbaut haben. In der neuen Kommission entscheiden der neue Grundverkehrs-Beauftragte, ein landwirtschaftlicher Sachverständiger, ein Vertreter der Landwirtschaftskammer sowie der Bezirksbauernkammer und ein Vertreter der Gemeinde, ob ein Grünland-Verkauf zulässig ist.

Wer eine solche Fläche kaufen will, muss seinen Grund zu mindestens 75 Prozent selbst bewirtschaften und die neu erworbenen Flächen mindestens 15 Jahre lang nutzen. Bei Bauparzellen muss der Käufer das Grundstück innerhalb von sieben Jahren bebauen – sonst werde die Fläche versteigert, sagt der für Raumordnung ressortzuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). Die neue Kommission wird ihre Arbeit am 1. März 2023 aufnehmen.