Snus Oraltabak
ORF
ORF
Chronik

Noch kein „Snus“-Verbot für Jugendliche

In Salzburg gibt es eine Gesetzeslücke für ein Nikotinprodukt, das vor allem bei Jugendlichen als Aufputschmittel beliebt ist: Es geht um „Snus“ (SNÜS). Diese Nikotinbeutel, die man sich unter die Oberlippe schiebt, sind weder vom nationalen Tabakgesetz noch von den Jugendschutzgesetzen erfasst.

Der Jugendschutz wird von den Bundesländern geregelt. Während Vorarlberg schon eine eigene Gesetzesänderung präsentiert, will Salzburg lieber auf eine nationale Lösung warten. Wenn sich das bundesweite Tabakgesetz ändert, gelten die neuen Regeln für die Nikotinbeutel automatisch auch für das Salzburger Jugendschutzgesetz.

Das Gesundheitsministerium hat die Änderung heuer aber schon mehrmals verschoben – zurzeit ist sie für Jänner angekündigt. Ein Bundesland, das nicht mehr warten wollte, ist Vorarlberg. Dort gibt es bereits eine Novelle für das Jugendschutzgesetz, um die Nikotinbeutel in den Text aufzunehmen. Bis 4. November kann die Änderung noch begutachtet werden.

Klambauer: „Warte für Entscheidung Begutachtung ab“

In Salzburg will die für die Jugend ressortzuständige Landesrätin Andrea Klambauer (NEOS) diese Ergebnisse noch abwarten, und dann vielleicht tätig werden. „Ich werde mir die Begutachtung dieses Gesetzes anschauen und dann auf Basis der Stellungnahmen entscheiden, ob wir das für Salzburg ins entsprechende Landesgesetz übernehmen. Grundsätzlich wäre natürlich eine bundesweit geltende Regelung sinnvoller und daher richtig“, sagt Klambauer.

Mit der Gesetzesänderung sollen Snus für unter 18-Jährige verboten werden. Die Nikotinbeutel sind mit Pflanzenfasern gefüllt und mit Nikotin bedampft. Sie enthalten keinen Tabak.