Juristen der Arbeiterkammer prüften die Änderungen der Geschäftsbedingungen für Strom. Sie haben daran rechtlich nichts auszusetzen, sagt der Salzburger Arbeiterkammerpräsident Peter Eder. Zwei Änderungen stechen aber besonders hervor. „Auf der einen Seite gibt es etwas Positives, das Recht auf Ratenplan. Es gibt zukünftig die Möglichkeit, kostenlos Ratenvereinbarungen bis zur nächsten Jahresabrechnung zu vereinbaren“, erklärt Eder.
Auf der anderen Seite ergeben sich für die Kunden auch Nachteile, die der Arbeiterkammerpräsident so zusammenfasst: „Das weinende Auge ist, dass die Indexklausel und der Stichtag der Erhöhung, der bisher der 1. April war, dass das dann monatlich möglich sein wird.“
Arbeiterkammer fordert Fingerspitzengefühl
Die Erhöhung sei keine rechtliche Frage, betont Eder, aber in Zeiten stark steigender Energiekosten sei Fingerspitzengefühl der Eigentümer gefordert: „Da reden wir von Stadt und Land Salzburg, dass sie hier darauf schauen, dass die Salzburg AG nicht nur maßvoll, sondern verantwortungsvoll und moderat umgeht.“
Wer den geänderten Geschäftsbedingungen aber nicht zustimmen will, kann binnen vier Wochen widersprechen und den Vertrag beenden.
Rechtsstreit über Geschäftsbedingungen
Die Salzburg AG ändert ihre Geschäftsbedingungen für 250.000 Haushalte, die Strom beziehen. Die neuen Regeln sind mit den jüngsten gesetzlichen Vorgaben nun konform, wie der Konzern mitteilt. Der Bund beseitigte die rechtlichen Unsicherheiten. Davor gab es einen langen Rechtsstreit wegen unzulässiger Preisanpassungsklauseln und einer folgenden Gutschrift für Stromkunden der Salzburg AG vor zwei Jahren.