Die grobe Unvereinbarkeit in der Schlichtungsstelle für Wohnrechtsfragen der Stadt Salzburg sorgte im Juli für die Kritik des Bundesrechnungshofes. Einer der Mitarbeiter dort sollte einerseits Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern schlichten. Gleichzeitig war er aber auch Obmann eines Wohnungseigentümer-Vereins und trat nebenberuflich als Sachverständiger für Wohnungseigentums-Fragen auf.
Das Personalamt der Stadt Salzburg wusste davon – und genehmigte diese Tätigkeiten sogar offiziell, trotz der offenkundigen Unvereinbarkeit. Der Bundesrechnungshof kritisierte das scharf – und nannte sogar einen Fall, in dem diese Unvereinbarkeit zu einem juristischen Konflikt führte.
Sachverständiger nur mehr außerhalb der Stadtgrenzen
Die Salzburger Stadtverwaltung wies jetzt in einer Stellungnahme darauf hin, dass man den Missstand längst beseitigt habe – schon während die Untersuchung des Rechnungshofes noch lief.
Die Lösung der Magistratsjuristen ist allerdings nur eine halbe: so muss der betroffene Sachbearbeiter zwar seine Funktionen in dem Wohnungseigentümer-Verein zurücklegen. Seine Sachverständigentätigkeit darf er aber weiter ausüben – allerdings, betont ein Magistratssprecher, nur außerhalb der Stadtgrenzen. Die städtische Schlichtungsstelle sei ja ohnehin nur für Streitigkeiten in der Stadt zuständig. Eine Befangenheit könne es da dann nicht mehr geben, findet der Magistrat.