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ORF.at/Georg Hummer
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Politik

Kritik an Schlichtungsstelle: Magistrat reagiert

Nach der Rechnungshof-Kritik an einer Unvereinbarkeit in der Wohnrechts-Schlichtungsstelle der Stadt Salzburg reagiert der Magistrat: Ein Sachbearbeiter, der gleichzeitig Obmann eines Wohnungseigentümer-Vereins war, legte dieses Amt zurück. Nebenberuflicher Sachverständiger darf er aber bleiben.

Die grobe Unvereinbarkeit in der Schlichtungsstelle für Wohnrechtsfragen der Stadt Salzburg sorgte im Juli für die Kritik des Bundesrechnungshofes. Einer der Mitarbeiter dort sollte einerseits Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern schlichten. Gleichzeitig war er aber auch Obmann eines Wohnungseigentümer-Vereins und trat nebenberuflich als Sachverständiger für Wohnungseigentums-Fragen auf.

Das Personalamt der Stadt Salzburg wusste davon – und genehmigte diese Tätigkeiten sogar offiziell, trotz der offenkundigen Unvereinbarkeit. Der Bundesrechnungshof kritisierte das scharf – und nannte sogar einen Fall, in dem diese Unvereinbarkeit zu einem juristischen Konflikt führte.

Sachverständiger nur mehr außerhalb der Stadtgrenzen

Die Salzburger Stadtverwaltung wies jetzt in einer Stellungnahme darauf hin, dass man den Missstand längst beseitigt habe – schon während die Untersuchung des Rechnungshofes noch lief.

Die Lösung der Magistratsjuristen ist allerdings nur eine halbe: so muss der betroffene Sachbearbeiter zwar seine Funktionen in dem Wohnungseigentümer-Verein zurücklegen. Seine Sachverständigentätigkeit darf er aber weiter ausüben – allerdings, betont ein Magistratssprecher, nur außerhalb der Stadtgrenzen. Die städtische Schlichtungsstelle sei ja ohnehin nur für Streitigkeiten in der Stadt zuständig. Eine Befangenheit könne es da dann nicht mehr geben, findet der Magistrat.