Landesgericht Salzburg Justizgebäude
ORF.at/Georg Hummer
ORF.at/Georg Hummer
Gericht

Kurzarbeit: Drei Anklagen wegen Betrugsverdachtes

Der erste Angeklagte ist Mittwoch ein Unternehmer aus dem Flachgau. Knapp 20.000 Euro soll er illegal für zwei Mitarbeiter kassiert haben, die wegen Auftragseinbrüchen in Kurzarbeit gewesen sein sollen. In Wahrheit hätten sie in Vollzeit gearbeitet, heißt es in der Anklageschrift.

Zwei weitere Beschuldigte stehen Donnerstag vor Gericht – ein Unternehmer-Ehepaar, ebenfalls aus dem Flachgau. Acht Mitarbeiter waren über diesen Betrieb laut Staatsanwaltschaft betrügerisch beim Arbeitsmarktservice zur Kurzarbeit angemeldet. Sie sollen von den Angeklagten aufgefordert worden sein, ihre Stundenzettel zu türken. Der Schaden betrage 8.500 Euro.

Delikte verjähren nicht über 30 Jahre

Generell seien Salzburger Unternehmer mit ihren Hilfsanträgen redlich, sagt Jacqueline Beyer, Geschäftsführerin des AMS. Rund 9.500 Unternehmen hätten bisher um Hilfsgeld angesucht: „Bis dato mussten wir 22 Betriebe zur Anzeige bringen. Die Schadenssumme beträgt bisher drei Millionen Euro. Die Delikte verjähren ja nicht. Wir haben 30 Jahre Zeit, mögliche Missbräuche und Betrügereien zur Anzeige zu bringen und aufzudecken.“

Erste Verurteilung – zehn Monate auf Bewährung

Letzte Woche ist schon ein anderer Salzburger Unternehmer wegen Betrugs bei der Kurzarbeit in Höhe von 100.000 Euro zu einer Haftstrafe von zehn Monaten verurteilt worden – auf Bewährung.